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Die Gemeinde Amt Wachsenburg bietet Ihnen eine Vielzahl an kulturellen, sozialen & sportlichen Einrichtungen.

Unsere aktuellen Informationen rund ums Amt Wachsenburg

Gewässerschau an der Wipfra in den Ortsteilen Eischleben und Kirchheim durch die Untere Wasserbehörde

Informationen der Verwaltung
Gewässerschau an den Gewässern „Wipfra“ und „Oelze“ durch die
Untere Wasserbehörde des Landratsamtes Ilm-Kreises


-Zutritt zu betroffenen Grundstücken erforderlich-


Die Untere Wasserbehörde des Ilm-Kreises führt im Frühjahr 2024 gemeinsam mit dem Gewässerunterhaltungsverband
„Gera/ Apfelstädt/ Obere Ilm“ am 09.04.2024 in Arnstadt, Ortsteil Ettischleben
und in der „VG Riechheimer Berg“, Ortsteile Alkersleben und Elxleben sowie am
11.04.2024 in der Gemeinde Amt Wachsenburg, Ortsteile Kirchheim und Eischleben, Gewässerschauen
an der „Wipfra“ durch. Hierfür wird der Zutritt zu privaten Grundstücken benötigt.


Außerdem wird die Gewässerschau an der „Oelze“ der Unteren Wasserbehörde des Ilm-Kreises
im Frühjahr 2024 gemeinsam mit dem Gewässerunterhaltungsverband „Schwarza/Königseer
Rinne“ am 22./23.04.2024 in der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach, Ortsteile Altenfeld und
Großbreitenbach stattfinden. Hierfür wird ebenfalls der Zutritt zu privaten Grundstücken benötigt.


Es wird der Zustand und der geregelte Abfluss der Gewässer 2. Ordnung an der „Wipfra“ und an
der „Oelze“ überprüft und bewertet. Zur Prüfung ist es notwendig, dass die Mitarbeiter die Fließgewässer
überall vor Ort besichtigen können. Hierzu sind alle Anrainer beziehungsweise Eigentümer
der betroffenen Flurstücke angehalten, den Mitarbeitern den Zutritt (auch auf Privatgrund) zu
gewähren.


Die Teilnahme an den Gewässerschauen von Eigentümern von Gewässer- und Ufergrundstücken,
Gewässerbenutzern sowie Pächtern von Gewässern ist möglich.


Ihre Anfragen können Sie an folgende Ansprechpartner richten:
1. Landratsamt Ilm-Kreis, Umweltamt - Untere Wasserbehörde, Frau Riebisch/Frau Buse,
E-Mail: umweltamt@ilm-kreis.de
Tel.: 03628 738-677
2. Gemeinde Amt Wachsenburg, Fachbereich IV Bauen- und Planen,
E-Mail: info@amt-wachsenburg.de
Tel.: 03628 911-0

Termine und Orte der geplanten Gewässerschauen:

09.04.2024:
Gewässerschau „Wipfra“ (Teil 6) Stadt Arnstadt Ortsteil Ettischleben; VG Riechheimer Berg Ortsteile
Alkersleben und Elxleben - Treffpunkt: 9.00 Uhr Brücke Ettischleben

11.04.2024:
Gewässerschau „Wipfra“ (Teil 7) Gemeinde Amt Wachsenburg Ortsteile Kirchheim und
Eischleben - Treffpunkt: 9.00 Uhr Ortsausgang Elxleben „Kirchheimer Straße“ (Abzweig Furt)

22./23.04.2024:
Gewässerschau Oelze Landgemeinde Stadt Großbreitenbach Ortsteile Altenfeld, Stadt Großbreitenbach
- Treffpunkt: 9.00 Uhr Tankstelle Altenfeld

Anstehende Baumaßnahmen im Ortsteil Ichtershausen

Erneuerung und barrierefreier Ausbau
der Bushaltestelle „BBS“, in dem OT Ichtershausen

Im Rahmen der Förderrichtlinie Kommunale Verkehrsinfrastruktur wird die Bushaltestelle „BBS“ an der „Rudolf-Breitscheid-Straße“, in Fahrtrichtung Arnstadt, in dem Ortsteil Ichtershausen, erneuert und barrierefrei ausgebaut. Die Bushaltestelle erhält zur Herstellung der Barrierefreiheit einen neuen Busbord und taktile Bodenplatten, sowie ein neues Wartehäuschen. Im nördlichen Teil bis zur Einmündung in die „August-Bebel-Straße“ erfolgt eine Anpassung des vorhandenen Gehwegs um die Busbucht zu erweitern. Im Anschluss an die gemeindliche Baumaßnahme erfolgt eine Deckensanierung der Busbucht zum Anschluss an die Landesstraße durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr.

Der Bauzeitraum der gemeindlichen Maßnahme ist vom 06.03.2024 bis zum 12.04.2024 geplant. Für diesen Zeitraum wird die bestehende Bushaltestelle außer Betrieb genommen. Eine Ersatzhaltestelle wird durch den IOV südlich, in Richtung „Feldstraße“, eingerichtet.

Für Fragen steht Ihnen der Fachbereich IV - Bauen und Planen gern zur Verfügung.

Lärmaktionsplan für die Gemeinde Amt Wachsenburg

Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Lärmaktionsplan
gemäß § 47d Absatz 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz
Bekanntmachung der Gemeinde Amt Wachsenburg
vom 07.03.2024


Die Gemeinde Amt Wachsenburg hat als zuständige Behörde (gemäß Thüringer Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung) einen Entwurf des Lärmaktionsplanes für das Gemeindegebiet erstellt.
Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 11 Absatz 3 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl.2023 I Nr. 202) geändert worden ist, in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) des
Europäischen Parlamentes und Rates vom 25. Juni 2002.


Danach müssen die zuständigen Behörden einen Lärmaktionsplan aufstellen sowie regelmäßig (mindestens alle 5 Jahre) überprüfen bzw. fortschreiben, die konkreten Maßnahmen zur Verminderung und Verhinderung gesundheitsschädlicher Auswirkungen von Umgebungslärm sowie zur Erhaltung der Umweltqualität beinhaltet. Verpflichtend zu untersuchen sind alle
Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsbelegung über 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr.


Weder im Bundes-Immissionsschutzgesetz noch in der EU-Umgebungslärmrichtlinie wurden konkrete Grenzwerte für die Lärmaktionsplanung festgelegt. Allerdings wurden von der Bund-
/ Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) Prüfwerte erarbeitet. Diese liegen bei 55 dB(A) nachts bzw. 65 dB(A) ganztags.


Als Grundlage für die Lärmaktionsplanung wurden gemäß § 47c BImSchG unter Berücksichtigung der Vierunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-mmissionsschutzgesetztes (Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV) durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Lärmkarten erarbeitet. Im
Ergebnis der Lärmkartierung zeigt sich, dass die Prüfwerte an verschiedenen Stellen im Gemeindegebiet überschritten werden.

Mit dieser Bekanntmachung entsprechend § 47d Absatz 3 BImSchG wird die Öffentlichkeit über die Auslegung des Lärmaktionsplanentwurfes und die Möglichkeit der Abgabe einer
Stellungnahme informiert.

Die Auslegungsfrist des Planentwurfes beginnt am 07.03.2024 und endet am 12.04.2024.

Der Entwurf liegt außerdem für die Dauer der Auslegungsfrist im Dienstgebäude der Gemeinde Amt Wachsenburg unter folgender Adresse aus:

Gemeinde Amt Wachsenburg
Erfurter Straße 42
99334 Amt Wachsenburg
OT Ichtershausen
1. OG (Sekretariat) Raum 107

zu folgenden Sprechzeiten:
- Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
- Donnerstag: 13:00 - 15:00 Uhr
- Montag, Mittwoch und Freitag: nach Vereinbarung

Anregungen, Vorschläge oder Einwendungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans für die Gemeinde Amt Wachsenburg können an die folgende Adresse eingesendet werden:

Gemeinde Amt Wachsenburg
Erfurter Straße 42
99334 Amt Wachsenburg
bzw.
per E-Mail an: info@amt-wachsenburg.de

Parallel findet am 13.03.2024 um 18.00 Uhr im Saal der Gemeinde Amt Wachsenburg in der
Erfurter Straße 42, OT Ichtershausen, 99334 Amt Wachsenburg, eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Lärmaktionsplan statt. Zu dieser Veranstaltung sind alle
Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen.


Die Anregungen, Vorschläge oder Einwendungen fließen in die weitere Erarbeitung des Lärmaktionsplans für die Gemeinde Amt Wachsenburg ein. Der endgültige Plan wird nach
Bewertung aller fristgerecht eingegangenen Einwendungen beziehungsweise Anregungen fertig gestellt.


Auch im Nachgang können weitere Hinweise zu Lärmproblemen im Gemeindegebiet mit Bezug zum Lärmaktionsplan natürlich gerne an die Gemeindeverwaltung übermittelt werden.


Ichtershausen, 07.03.2024


Schiffer
Bürgermeister

Information - Weiterführung des Glasfaserausbaus im Ortsteil Ichtershausen ab der 06. KW 2024

Ab dem 05. Februar 2024 werden nach der Winterpause die Ausbauarbeiten des Glasfasernetzes im Ortsteil Ichtershausen fortgeführt. Die Bauarbeiten beginnen in folgenden lila markierten Straßenabschnitten:

  • Wachsenburgstraße
  • Theo-Neubauer-Straße
  • Rudolf-Teichmüller-Straße – Abschnitt zwischen Walter-Rohloff Straße und Molsdorfer Straße

Ab der 08. Kalenderwoche werden die Bauarbeiten voraussichtlich in folgenden pink markierten Straßen durchgeführt:

  • Friedensallee
  • Am Schwimmbad

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis für mögliche Einschränkung.

Mit den besten Grüßen

Ihr Team der Gemeindeverwaltung Amt Wachsenburg

VERÖFFENTLICHUNG der 2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Amt Wachsenburg für das Haushaltsjahr 2023

Zertifizierte Messtechnik analysiert den Straßenzustand im Amt Wachsenburg

Ab September 2023 werden die Straßen in der Gemeinde Amt Wachsenburg durch das Ingenieurbüro LEHMANN + PARTNER GmbH aus Erfurt analysiert. Ziel ist es, einen vollständigen Überblick über den Straßenzustand zu schaffen, um in den kommenden Jahren eine zielgerichtete Unterhaltungsplanung durchzuführen und ein Straßen- und Wegekonzept zu erstellen.

Zum Einsatz kommen spezielle Messfahrzeuge, die u.a. mit hochauflösenden Kameras und verschiedenen Laserscannern ausgestattet sind.

Das ermöglicht eine hochpräzise Erfassung der Längs- und Querebenheit sowie eine detaillierte, millimetergenaue Analyse der Straßenoberfläche.

Neben der Straßenzustandsanalyse wird ein hochgenaues digitales Flächenmodell des gesamten Verkehrsraumes erstellt, dass anschließend in das Geoinformationssystem des Amtes integriert wird.

Die Straßenbefahrung ist ein Teilprojekt zur Digitalisierung der Verwaltung und soll vor allem der Gemeindeverwaltung die tägliche Arbeit erleichtern. Sie wird in etwa eine Woche dauern.

Die erfassten Bilddaten werden ausschließlich für die Erledigung dienstlicher Aufgaben verwendet. Die Bestimmungen des Datenschutzes werden selbstverständlich strikt eingehalten. Alle Personen und KFZ-Kennzeichen werden unkenntlich gemacht und die erfassten Daten stehen lediglich autorisierten Nutzern innerhalb der Verwaltung zur Verfügung.

Hier geht´s zu unseren Stellenausschreibungen

1. Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2023

I.

1.Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Amt Wachsenburg (Ilm-Kreis) für das Haushaltsjahr 2023 vom 9. Juni 2023

Auf Grund des § 60 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Amt
Wachsenburg folgende Nachtragshaushaltssatzung

§ 1
Der Stellenplan wird mit Fassung der Anlage neu festgesetzt.

§ 2
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Gemeinde Amt Wachsenburg
Ichtershausen, den 9. Juni 2023
Schiffer
Bürgermeister

                                 II.

1.  Mit Beschluss 463/2023 vom 22.05.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Amt
Wachsenburg die 1. Nachtrags-haushaltssatzung 2023 mit Anlagen beschlossen.
2.  Der Ilm-Kreis, hat mit Schreiben vom 09.06.2023 die Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen nicht beanstandet. Genehmigungspflichtige Bestandteile wurden in der Nachtragshaushaltssatzung nicht festgestellt.

                                   III.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt in der Zeit vom 07.07.2023 bis 24.07.2023 in der
Gemeindeverwaltung Amt Wachsenburg OT Ichtershausen, Fachbereich Finanzen, während
der allgemeinen Geschäftszeiten aus. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die
Jahresrechnung 2023 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO besteht die Möglichkeit zur
Einsichtnahme des Nachtragshaushaltsplanes während der allgemeinen Geschäftszeiten in der
Kämmerei der Gemeindeverwaltung Amt Wachsenburg.

                                   IV.

Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die
Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde
schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.

Ichtershausen, den 9. Juni 2023
Gemeinde Amt Wachsenburg
Schiffer
Bürgermeister

Firma Hörmann KG Ichtershausen - Genehmigungsbescheid Nr. 22/22 - Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Wasserstoff

Bekanntmachung

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) macht gemäß § 21a Neunte Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) die Entscheidung über den Antrag der Hörmann KG Ichtershausen, 99334 Amt Wachsenburg OT Ichtershausen auf Erteilung der Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bekannt:

https://tlubn.thueringen.de/service/amtliche-bekanntmachungen/einzelansicht/genehmigungsbescheid-nr-22-22-errichtung-und-betrieb-einer-anlage-zur-herstellung-von-wasserstoffhttps://tlubn.thueringen.de/service/amtliche-bekanntmachungen/einzelansicht/genehmigungsbescheid-nr-22-22-errichtung-und-betrieb-einer-anlage-zur-herstellung-von-wasserstoff

Beginn der Straßenreinigung im Amt Wachsenburg

Bürgerinformation zur Straßenreinigung

Seit dem 20.03.2023 wird in den Ortsteilen Ichtershausen, Eischleben und Thörey einschließlich Gewerbegebiet Ichtershausen-Thörey und Erfurter Kreuz, gemäß der 3. Änderungssatzung vom 01.08.2022 zur Satzung über 

die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung vom 06.05.2014), im 14-tägigen Turnus bis zum 30.11.2023 durchgeführt.

Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um Beachtung, hinsichtlich des Parkens und Haltens in den jeweils einbezogenen Straßen.

 Ihre Ordnungsbehörde

 

Baustart des Glasfasernetzes im Amt Wachsenburg

Mit dem symbolischen ersten Spatenstich, am 29. März 2023 im OT Eischleben geht der Glasfaserausbau in den ersten drei Ortsteilen im Amt Wachsenburg in die heiße Phase. Rund 6,8 Millionen Euro investiert die Thüringer Netkom in eine superschnelle Glasfaseranbindung für rund 2.200 Haushalte und Gewerbebetriebe in den Ortsteilen Ichtershausen, Eischleben und Sülzenbrücken.

Mit dem Anschluss an das Glasfasernetz macht die Gemeinde einen wichtigen Schritt hin zu einer zukunftsfähigen Breitbandversorgung.

2024 sollen die Arbeiten in diesem ersten Bauabschnitt abgeschlossen sein.

Im nächsten Schritt werden alle verbleibenden Ortsteile mit der zukunftsfähigen Technik ausgestattet.

Lärmkartierung zeigt, wo Lärm zur gesundheitlichen Belastung werden kann

TLUBN veröffentlicht Lärmkarten in seinem elektronischen Kartendienst

Im Jahr 2022 hat das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) nach fünf Jahren wieder turnusmäßig Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen in Thüringen erarbeitet. Die Verpflichtung zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung sind seit 2005 im Bundes-Immissionsschutzgesetz festgeschrieben und ergeben sich aus der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Bei der Kartierung werden alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr einbezogen. Das betraf im Jahr 2022 in Thüringen insgesamt 1.201 Straßenkilometer.

Die Ergebnisse zeigen, dass thüringenweit in 244 Gemeinden und auf einer Fläche von 1.455 km2 insgesamt ca. 169.000 Menschen tagsüber Lärm mit einem Schaldruckpegel von mindestens 55 dB(A) und davon rund 53.000 Menschen sogar von mindestens 65 dB(A) ausgesetzt sind. Bei 55 dB(A) spricht man von Zimmerlautstärke, vergleichbar der Lautstärke eines sprechenden Menschen in circa einem Meter Entfernung. Ein ruhiges Zimmer weist hingegen bei Nacht einen Schalldruckpegel von lediglich 30 dB(A) auf. Die Lärmkarten wurden mittels einer sogenannten Ausbreitungsrechnung erstellt, einer europaweit einheitlich angewandten Methode zur Beurteilung des Umgebungslärms für Straßen, Schienen und Flugverkehr sowie die Industrie. Damit werden die geschätzten Zahlen betroffener Menschen, Flächen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser ermittelt.

Da Lärm als Ursache für verschiedene Krankheiten gilt, werden zudem Schätzungen zur Häufigkeit ischämischer Herzkrankheiten, also von Erkrankungen der Herzkranzgefäße sowie starker Belästigung und starker Schlafstörung vorgenommen. Das TLUBN errechnete 61 Fälle ischämischer Herzkrankheiten sowie 30.428 Fälle starker Belästigung und 7.444 Fälle starker Schlafstörung im gesamten Freistaat. In der Landeshauptstadt Erfurt ist die Zahl der Menschen, die einer starken Belästigung ausgesetzt sind, mit rund 8.000 Fällen am höchsten, gefolgt von Jena mit 3.500 Fällen und Weimar mit 1.800 Fällen. Auch bei den starken Schlafstörungen liegt Erfurt mit fast 2.000 Fällen vor Jena mit fast 1.000 betroffen Menschen.

Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind auf den Internetseiten des Kartendienstes des TLUBN veröffentlicht. Die Lärmstatistik umfasst unter anderem den Tag-Abend-Nacht-Lärmindex und den Nacht-Lärmindex. Es finden sich auch Angaben zu Lärmschutzwänden, Straßenemissionen, lautesten Fassadenpunkten oder Ampeln und Kreisverkehren, wobei einzelne Informationen ein- oder ausgeblendet werden können.

Die von der Kartierung des Straßenverkehrslärms betroffenen Städte und Gemeinden haben bis 18. Juli 2024 Zeit, ihre Lärmaktionspläne fortzuschreiben oder neu aufzustellen. Die betroffenen Gemeinden müssen entscheiden, welche Maßnahmen sie zur Reduzierung des Lärms treffen. Diese reichen von der Einführung von Geschwindigkeitsbeschränkungen, über verkehrslenkende Maßnahmen für den Durchgangsverkehr (z.B. für LKW), die Erneuerung von Fahrbahndecken, den Bau von Lärmschutzwänden/-wällen oder das Auflegen von Förderprogrammen für Schallschutzfenster bis hin zum Bau von Umgehungsstraßen.

Hintergrund:

Immer mehr Menschen leben in urbanen Räumen mit einem stetig wachsenden Verkehrsaufkommen. Eine kompakte Bauweise in den Städten und eine Vielfalt an unterschiedlichen Geräuschquellen machen insbesondere größere Städte besonders laut. Die Folgen der damit verbundenen Lärmbelästigung können Schlafstörungen, Beeinträchtigungen in der kognitiven Entwicklung, aber auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Depressionen sein. Laut der Europäischen Umweltagentur (EEA) leben aktuell 20% der EU-Bevölkerung – also jede fünfte Person – in Gebieten, in denen der Lärmpegel als gesundheitsschädlich gilt.

Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie vom 25. Juni 2002 wurde ein Instrument geschaffen, die Lärmbelastung in allen EU-Staaten einheitlich zu erfassen sowie schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern oder sukzessive zu mindern. Zu diesem Zweck sind im 5-Jahres-Turnus Lärmkarten zur Dokumentation der Belastung zu erstellen, die Öffentlichkeit zu informieren sowie anschließend geeignete Maßnahmen zur Geräuschminderung in Lärmaktionsplänen zusammenzustellen.

Die Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie wurden mit dem sechsten Teil des BImSchG, den §§ 47a bis 47 f in deutsches Recht umgesetzt. Darüber hinaus regelt die 34. BImSchV die technischen Einzelheiten zur Lärmkartierung.

Nach den gesetzlichen Vorgaben sind Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken sowie Großflughäfen zu kartieren. Da es in Thüringen bisher weder Ballungsräume noch einen Großflughafen gibt, beschränkt sich der zu kartierende Lärm derzeit auf die Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken. Parallel zur Lärmkartierung für Straßenlärm durch das TLUBN wurde deshalb durch das Eisenbahnbundesamt auch die Lärmkartierung des Haupteisenbahnnetzes durchgeführt. Hauptverkehrsstraßen im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie sind Bundesfernstraßen, Landesstraßen und sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen im Jahr, d.h. einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsmenge (DTV) von 8.219 Kraftfahrzeugen. Während für Haupteisenbahnstrecken die Zuständigkeit beim Eisenbahnbundesamt (EBA) liegt, ist für die Kartierung der Straßen seit 2019 das TLUBN verantwortlich.

Die Daten für die Verkehrslärmkartierung wurden den Städten und Gemeinden im Oktober 2022 für die Lärmaktionsplanung zur Verfügung gestellt. In die Zuständigkeit der Gemeinden fällt die Information der Öffentlichkeit über die Veröffentlichung dieser Lärmkarten. Diese Verpflichtung ergibt sich ebenfalls aus der EU-Umgebungslärmrichtlinie i.V.m.  dem BImSchG und § 3 Abs.1 Nr.2 der Thüringer Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung -ThürImZVO-.

Die Lärmkarten können im elektronischen Kartendienst des TLUBN unter www.tlubn.thueringen.de/kartendienst in der Rubrik „Luft, Lärm und Emission“ abgerufen werden.

Sperrung der Brücke über die Gera am Schwimmbad Ichtershausen

Die Verwaltung teilt mit, dass die Brücke über die Gera am Schwimmbad in Ichtershausen in der kommenden Woche endgültig gesperrt werden muss. Die Gemeinden sind regelmäßig verpflichtet die kommunalen Brücken auf ihre Standfestigkeit und ihre Verkehrssicherheit zu prüfen. Im Ergebnis dieser Prüfung hat ein externer Sachverständiger die Sperrung der Brücke empfohlen, da erhebliche Zweifel an der weiteren Standfestigkeit der Brücke bestehen. Da bereits seit mehreren Jahren eine fertige Entwurfsplanung für einen Brückenneubau vorliegt, ist geplant die Maßnahmen im Nachtragshaushalt 2023 anzumelden. Der Gemeinderat muss über die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel entscheiden. Der Ortsteilrat Ichtershausen ist ebenfalls zur Stellungnahme aufgefordert.

Für die mit der Sperrung verbundenen Einschränkungen bitten wir um Verständnis. Der Geraradweg ist bereits seit geraumer Zeit auf einer anderen Strecke ausgeschildert.

Breitbandausbau Thüringer Netkom GmbH

INFORMATIONEN ZUM GLASFASERAUSBAU IM PROJEKTGEBIET AMT WACHSENBURG

Sehr geehrte Eigentümerin, sehr geehrter Eigentümer,

die Gemeinde Amt Wachsenburg baut gemeinsam mit der Thüringer Netkom GmbH das Glasfasernetz in den Orten Ichtershausen, Eischleben und Sülzenbrücken aus.

Damit Sie bestens über unser Bauvorhaben informiert sind, veranstalten wir in jedem der drei Orte eine Informationsveranstaltung. Neben den Projektinformationen erhalten Sie zu diesen Terminen die Möglichkeit, all Ihre Fragen rund um den Glasfaserausbau in Ihrer Region zu stellen. Dabei werden die wichtigsten Vertreter der Bereiche Bau und Vertrieb für Sie vor Ort sein.
Falls Sie an keinem der Termine anwesend sein können, dann besuchen Sie uns doch in unserem Pop-up-Store in Ichtershausen.


ALLE TERMINE IM ÜBERBLICK

Pop-up- Store
Öffnungszeiten: jede Woche Dienstags von 16 - 19 Uhr
Donnerstags auf Anfrage
Wo? Versammlungsraum, Erfurter Str. 42, 99334 Amt Wachsenburg

BEI FRAGEN UND PROBLEMEN WENDEN SIE SICH BITTE AN:
sales@netkom.de
0361 652 5743

Haushaltssatzung und Haushaltsplan samt Anlagen für die Haushaltsjahre 2022 und 2023

An dieser Stelle erfolgt die Veröffentlichung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes samt Anlagen für die Haushaltsjahre 2022 und 2023.

Mitteilung des Einwohnermeldeamtes

Kurzinformationen zum Termin beim Einwohnermeldeamt:

Folgende Unterlagen sind zum Termin mitzubringen:

Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung

Pflicht zur Anmeldung:
Besteht innerhalb von zwei Wochen nach Zuzug

Pflicht zur Abmeldung:
Besteht, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird. Eine Nebenwohnung wird bei der Hauptwohnsitzbehörde aufgegeben.

Verfahrensweise:

  • Persönliches Erscheinen unter Vorlage des eigenen Personalausweises / Pass
  • mitziehende Familienangehörige können unter Vorlage von Dokumenten mit angemeldet werden. (Vollmacht)
  • Vorlage einer Wohngeberbestätigung vom Vermieter / Eigentümer
    Bei Eigentum: Nachweis über Eigentümerschaft (z.Bsp. Grundbuchauszug, Erteilung Hausnummer)

Hinweis zu An- und Ummeldung minderjähriger Kinder

Grundsätzlich ist die Hauptwohnung eines minderjährigen Kindes die vorwiegend benutzte Wohnung der Personensorgeberechtigten (§ 22 ABs. 2BMG). Personenberechtigter ist, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des BGB die Personensorge zusteht.

Wenn nur ein sorgeberechtigtes Elternteil die minderjährigen Kinder an- und ummeldet, werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Geburtsurkunde des Kindes im Original, Kinderpass, Personalausweis
  • Einverständniserklärung des anderen Elternteils
  • der Einverständniserklärung ist die Kopie des Personalausweises / Reisepass beizufügen
  • Sorgerechtsbescheinigung bei unverheirateten Eltern
  • bei alleiniger Sorge Negativattest des Jugendamtes
  • Wohngeberbescheinigung

Falls das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur einem Sorgeberechtigten übertragen wurde, bringen Sie bitte noch folgende Unterlagen mit:

Beantragung Personalausweis / Reisepass
Ausfertigung eines Personalausweises

Ausweispflicht ab dem 16. Lebensjahr!

Gebühr: 

  • 22,80 € bis zum 24. Lebensjahr
  • 37,00 € ab dem 24. Lebensjahr
  • vorläufiger Personalausweis 10,00 €
  • 3 Monate gültig

Gebühr ist in bar oder per EC-Karte vor Ort zu bezahlen.

Gültigkeit: 

  • 6 Jahre bei Antragstellung vor dem 24. Lebensjahr
  • 10 Jahre bei Antragstellung ab dem 24. Lebensjahr

Benötigte Unterlagen:

  • persönliches Erscheinen bei Antragstellung
  • alter Personalausweis oder Reisepass
  • sollte keines dieser Dokumente vorhanden sein, Geburts- oder Heiratsurkunde
  • 1 biometrisches Passbild (3,5 x 4,5cm)
  • bei Minderjährigen unter 16 Jahren wird die Zustimmungserklärung von den sorgeberechtigten Eltern benötigt

Die Abholung des Personalausweises kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen

Antragstellung Kinderreisepass

Seit dem 01.01.2024 gibt es keine Kinderreisepässe mehr. Es können für Kinder normale Reisepässe und Personalausweise beantragt werden.

Benötigte Unterlagen:

  • persönliches Erscheinen bei Antragstellung
  • Kind muss ab dem 6. Lebensjahr bei Antragstellung mit vorsprechen (Unterschrift und Fingerabdruck)
  • Personalausweis oder Reisepass eines sorgeberechtigten antragstellenden Elternteils
  • sollte keines dieser Dokumente vorhanden sein, Geburts
    oder Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunde des Kindes (Original)
  • 1 biometrisches Passbild (3,5 x 4,5cm)
  • Nachweis des Sorgerechtes bei nicht miteinander verheirateten Eltern
  • schriftliche Zustimmung des nicht vorsprechenden sorgeberechtigten Elternteils
  • bei alleiniger Sorge Negativattest vom Jugendamt

Die Abholung des Personalausweises kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen

Reisepass

Gebühr:

  • 37,50 € bis zum 24. Lebensjahr
  • 70,00 € ab dem 24. Lebensjahr

Gebühr ist in bar oder per EC-Karte vor Ort zu bezahlen.

Gültigkeit: 

  • 6 Jahre bei Antragstellung vor dem 24. Lebensjahr        
  • 10 Jahre bei Antragstellung ab dem 24. Lebensjahr

Benötigte Unterlagen:

  • persönliches Erscheinen bei Antragstellung
  • alter Personalausweis oder Reisepass
  • sollte keines dieser Dokumente vorhanden sein, Geburts- oder Heiratsurkunde
  • 1 biometrisches Passbild (3,5 x 4,5cm)
  • bei Minderjährigen unter 16 Jahren wird die Zustimmungserklärung von den sorgeberechtigten Eltern benötigt

Die Abholung des Personalausweises kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen

Zustimmungserklärung Pass

Vollmacht

Vollmacht

Keine Zweckentfremdung von Gelben Säcken

Verpackungen aus Kunststoff, Verbundstoffen und Metall, sogenannte 
Leichtverpackungen, sind über den Gelben Sack bzw. die Gelbe Tonne zu sammeln und können so einer Verwertung zugeführt werden.

Doch oft werden die Gelben Säcke zweckentfremdet. Über die Hälfte der herausgegebenen Gelben Säcke werden missbräuchlich verwendet:
• für die Vorsammlung von Hausmüll oder als Sammeltüte zum Einwurf in die 
Gelbe Tonne
• als Tragetüte für Pfandflaschen
• als Altkleidersack
• als Regenschutz
• oder zum Befüllen mit Laub/ Grünabfall

Und dies sind nur einige Beispiele! Der 
Gelbe Sack ist kein "Allround-Sack", 
sondern wird ausschließlich für die 
Sammlung von Leichtverpackungsmaterial aus Haushalten (LVP) zur 
Verfügung gestellt, wenn keine Gelbe 
Tonne genutzt werden kann oder das 
Volumen der Tonne mal nicht ausreicht.

Deshalb wird von den Verteilerstellen 
ab sofort auch nur noch eine Rolle (15 
Säcke) pro Abholer ausgegeben.
Gelbe Säcke gehören ebenfalls nicht in 
Gelbe Tonnen/ Container. Der Sack ist 
ausschließlich für die lose Abholung zu 
verwenden.

Die Entsorgung Gelber Tonnen/ Gelber 
Säcke ist ausschließlich Sache des 
Dualen Systems Deutschland. Der Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis (AIK) listet lediglich den Tourenplan im Leitfaden der Abfallwirtschaft, der Abfall-App und auf der Homepage und nimmt Tonnenbestellungen und -abmeldungen für die Leichtfraktion entgegen. Die Entsorgung der Gelben Säcke/ Gelben Tonne hat schlussfolglich nichts mit den Abfallgebühren zu tun.

Verbraucher bezahlen beim Einkauf der Produkte die Kosten für die Sammlung, Sortierung und Verwertung von gebrauchten Verkaufsverpackungen.

Warum?
Die Verwertung von Verpackungsabfällen basiert in Deutschland auf einer sogenannten Lizenzgebühr. Hersteller von Verpackungen sind entsprechend dem Verpackungsgesetz verpflichtet, diese zum Zweck der flächendeckenden Rücknahme und dem Recycling bei den dualen Systemen zu registrieren. Somit bezahlen Verbraucher/ Verbraucherinnen die Verwertung der Verpackung bereits an der 
Supermarktkasse. 

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, welche den Platz hierfür haben, verstärkt Gelbe Tonnen zu nutzen. Die Gelbe Tonne fasst 240 Liter und kann von den Anschlusspflichtigen im AIK bestellt und gebührenfrei 
genutzt werden. Darüber hinaus bietet eine Tonne erhebliche Vorteile gegenüber der Bereitstellung in Säcken:

• weniger Geruchsemissionen
• es verringert die Gefahr, Tiere anzulocken
• kein Herumfliegen von Säcken bzw. deren Inhalt bei Sturm oder starkem Wind 

Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite www.aik.ilm-kreis.de, im Leitfaden 
der Abfallwirtschaft im Ilm-Kreis, der Abfall App oder direkt beim AIK unter 03628 738-921.

Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis

Standesamt informiert

Absofort haben Sie die Möglichkeit Online die Formulare zur Urkundenbestellung auszufüllen.

Der Personenstandsfall (Geburt, Heirat, Sterbefall) muss im Amt Wachsenburg stattgefunden haben.

Personenstandsurkunden:

Geburtsurkunden, beglaubigte Abschriften, Internationale Urkunde

Eheurkunden, beglaubigte Abschriften, Internationale Urkunden

Lebenspartnerschaften, beglaubigte Abschriften, Internationale Urkunden

Sterbeurkunden, beglaubigte Abschriften, Internationale Urkunden

Online Formular Beantragung

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