Die Gemeinde Amt Wachsenburg bietet Ihnen eine Vielzahl an kulturellen, sozialen & sportlichen Einrichtungen.
Unsere aktuellen Informationen rund ums Amt Wachsenburg
Einladung zur öffentlichen Auftaktveranstaltung:
Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) der Gemeinde Amt Wachsenburg
Wie soll sich unsere Gemeinde in den kommenden Jahren entwickeln?
Die Gemeinde Amt Wachsenburg erarbeitet derzeit ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK). Mit dem Konzept sollen die zukünftigen Entwicklungsschwerpunkte der Gemeinde herausgearbeitet und eine langfristige Grundlage für die weitere Entwicklung unserer Ortsteile geschaffen werden.
Das ISEK betrachtet dabei die Gemeinde Amt Wachsenburg in ihrer Gesamtheit. Alle Ortsteile werden in die Bestandsanalyse und den weiteren Entwicklungsprozess einbezogen.
Hierzu laden wir alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich zur öffentlichen Auftaktveranstaltung ein.
- Datum: 03.11.2026
- Uhrzeit: 18:00 Uhr
- Ort: Saal „Neue Mitte“, Erfurter Straße 43, 99334 Amt Wachsenburg, OT Ichtershausen
Im Rahmen der Veranstaltung werden zunächst die Ziele, Inhalte und der Ablauf des ISEK-Prozesses vorgestellt. Darüber hinaus werden bereits erste Ergebnisse der durchgeführten Bestandsanalyse präsentiert. Dabei wird ein Überblick über die derzeitige Situation sowie wesentliche Entwicklungstendenzen der Gemeinde und ihrer Ortsteile gegeben.
Die Veranstaltung bietet zugleich Gelegenheit, sich über den weiteren Erarbeitungsprozess und die vorgesehenen Möglichkeiten der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu informieren. Ihre Hinweise, Anregungen und Ideen zur zukünftigen Entwicklung der Gemeinde sind dabei ausdrücklich willkommen und sollen in den weiteren Prozess einfließen.
Die zukünftige Entwicklung unserer Gemeinde betrifft uns alle. Wir freuen uns daher über eine rege Teilnahme und darauf, gemeinsam mit Ihnen über die Zukunft der Gemeinde Amt Wachsenburg ins Gespräch zu kommen.
Für Rückfragen steht Ihnen der Fachbereich IV – Planen und Bauen telefonisch unter 03628 911-229 oder per E-Mail unter info@amt-wachsenburg.de gern zur Verfügung.
gez.
Fachbereich IV – Planen und Bauen
BEKANNTMACHUNG
Sanierungsgebiet „Ortskern Ichtershausen“ im OT Ichtershausen
Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg hat mit Beschluss-Nr. 180/2026 vom 09.09.2026 beschlossen, die Frist für die Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Ortskern Ichtershausen“, gemäß der Sanierungssatzung vom 31.01.1995, bis zum 31.12.2036 zu verlängern.
Grundlage für die Fristverlängerung sind die noch ausstehenden städtebaulichen Maßnahmen und Projekte, die im Rahmen der Sanierungsmaßnahme umgesetzt bzw. abgeschlossen werden sollen.
Die Verlängerung des Durchführungszeitraums der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme im Sanierungsgebiet „Ortskern Ichtershausen“ bis zum 31.12.2036 wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Ichtershausen, 18.09.2026
Dienstsiegel
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Sebastian Schiffer
Bürgermeister
Erweiterung der Volkssternwarte in dem OT Kirchheim
Die Gemeinde Amt Wachsenburg informiert hiermit über die geplante Erweiterung der Volkssternwarte im Ortesteil Kirchheim.
Geplant ist vor allem der Neubau eines Sonnenturmes mit Kuppel für die Aufnahme
eines Sonnenteleskopes.
Das Projekt wird von der Europäischen Union kofinanziert.
Ihr Bürgermeister Sebastian Schiffer
Nachtragshaushaltssatzung Juli 2026
Anliegend stellen wir allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Amt Wachsenburg vom Monat Juli 2026 zur Einsicht zur Verfügung.
Ihr Bürgermeister Sebastian Schiffer
BEKANNTMACHUNG
Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 36 a i.V.m. § 246 e Baugesetzbuchüber die Anwendung der befristeten Sonderregelung für den Wohnungsbau nach§ 246 e Baugesetzbuch („BauTurbo“) in der Gemeinde Amt Wachsenburg (EFH / MFH)
Seit dem 30.10.2025 ist das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ in Kraft (BGBl. 2025 I Nr. 257 vom 29.10.2025).
§ 246 e Baugesetzbuch (BauGB) dient als befristete Sonderregelung („Experimentierklausel“) der Erleichterung und Beschleunigung der Schaffung von Wohnraum, ohne die kommunale Planungshoheit, öffentliche Belange oder nachbarliche Rechte unangemessen zu beeinträchtigen.
Mit Zustimmung der Gemeinde kann bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 von den Vorschriften des Baugesetzbuchs oder den aufgrund dieses Gesetzbuchs erlassenen Vorschriften abgewichen werden.
Voraussetzung ist, dass die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist und das Vorhaben der Schaffung neuen Wohnraums oder der Wiederherstellung vorhandenen Wohnraums dient.
Nach § 36 a Abs. 2 BauGB kann die Gemeinde, der betroffenen Öffentlichkeit, vor der Entscheidung über die Zustimmung zum Antrag, Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist (höchstens einen Monat) geben.
Die Gemeinde Amt Wachsenburg wurde in einem bauaufsichtlichen Verfahren durch das Landratsamt Ilm-Kreis um Stellungnahme zu einem beantragten Vorhaben ersucht (Az.: BA-20260326).
Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument oder der Website der Gemeinde Amt Wachsenburg unter:
https://www.amt-wachsenburg.de/gemeindeinformationen/bauen-und-wohnen
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Entscheidung über die Zustimmung der Gemeinde zum beantragten Vorhaben unberücksichtigt bleiben können.
Ichtershausen, 15.07.2026
gez.
Fachbereich IV - Bauen und Planen
Öffentliche Bekanntmachung der Absicht zur Einziehung eines Straßenabschnitts der Gemeindestraße „Am Burgsteig“ nach § 8 ThürStrG.
Mit Beschluss-Nr. BVA-015/2024 hat der Bau- und Vergabeausschuss den Verkauf der gemeindlichen Grundstücke (Straßenverkehrsflächen) in dem Gemeindegebiet, Gemarkung Thörey, Flur 2, Flurstück-Nr. 530/2, 530/3, 530/4 an die Firma IMOSI GmbH beschlossen.
Der Verkauf ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Er dient dem Zweck der Betriebserweiterung des Unternehmens und der betreffenden Straßenabschnitt wird künftig nicht mehr für den öffentlichen Verkehr benötigt. So weist der Straßenabschnitt keine Verkehrsbedeutung für den allgemeinen öffentlichen Verkehr oder andere Anlieger mehr auf.
Die Absicht der Einziehung des Straßenabschnitts wurde mit Bekanntmachung vom 04.06.2026 ortsüblich veröffentlicht; in der Bekanntmachung war auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen (Lageplan mit Kennzeichnung des einzuziehenden Abschnitts) sowie auf die Frist zur Erhebung von Einwendungen hingewiesen.
Nähere Details entnehmen Sie bitte dem beigefügten PDF-Dokument.
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2026
Anliegend stellen wir allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern den Haushaltsplan der Gemeinde Amt Wachsenburg für das Jahr Haushaltsjahr 2026 zur Einsicht zur Verfügung.
Ihr Bürgermeister Sebastian Schiffer
