Die Gemeinde Amt Wachsenburg bietet Ihnen eine Vielzahl an kulturellen, sozialen & sportlichen Einrichtungen.
Aktuelle Informationen rund um Wachsenburg
Online Beantragung der Wahlscheine für die Bürgermeister Wahl am 12.06.2022
Wahlscheinantrag bequem per Internet
Zur Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters am 12.06.2022 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Fax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 10 Abs. 1KommWO).
Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unsere Homepage www.amt-wachsenburg.de an.
Beim Aufruf des Links:
erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem digitalisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlscheinbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an info@amt-wachsenburg.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt, Monika Hirt, Tel: 03628 – 911 217, E-Mail monika.hirt@amt-wachsenburg.de
Keine Zweckentfremdung von Gelben Säcken
Verpackungen aus Kunststoff, Verbundstoffen und Metall, sogenannte
Leichtverpackungen, sind über den Gelben Sack bzw. die Gelbe Tonne zu sammeln und können so einer Verwertung zugeführt werden.
Doch oft werden die Gelben Säcke zweckentfremdet. Über die Hälfte der herausgegebenen Gelben Säcke werden missbräuchlich verwendet:
• für die Vorsammlung von Hausmüll oder als Sammeltüte zum Einwurf in die
Gelbe Tonne
• als Tragetüte für Pfandflaschen
• als Altkleidersack
• als Regenschutz
• oder zum Befüllen mit Laub/ Grünabfall
Und dies sind nur einige Beispiele! Der
Gelbe Sack ist kein "Allround-Sack",
sondern wird ausschließlich für die
Sammlung von Leichtverpackungsmaterial aus Haushalten (LVP) zur
Verfügung gestellt, wenn keine Gelbe
Tonne genutzt werden kann oder das
Volumen der Tonne mal nicht ausreicht.
Deshalb wird von den Verteilerstellen
ab sofort auch nur noch eine Rolle (15
Säcke) pro Abholer ausgegeben.
Gelbe Säcke gehören ebenfalls nicht in
Gelbe Tonnen/ Container. Der Sack ist
ausschließlich für die lose Abholung zu
verwenden.
Die Entsorgung Gelber Tonnen/ Gelber
Säcke ist ausschließlich Sache des
Dualen Systems Deutschland. Der Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis (AIK) listet lediglich den Tourenplan im Leitfaden der Abfallwirtschaft, der Abfall-App und auf der Homepage und nimmt Tonnenbestellungen und -abmeldungen für die Leichtfraktion entgegen. Die Entsorgung der Gelben Säcke/ Gelben Tonne hat schlussfolglich nichts mit den Abfallgebühren zu tun.
Verbraucher bezahlen beim Einkauf der Produkte die Kosten für die Sammlung, Sortierung und Verwertung von gebrauchten Verkaufsverpackungen.
Warum?
Die Verwertung von Verpackungsabfällen basiert in Deutschland auf einer sogenannten Lizenzgebühr. Hersteller von Verpackungen sind entsprechend dem Verpackungsgesetz verpflichtet, diese zum Zweck der flächendeckenden Rücknahme und dem Recycling bei den dualen Systemen zu registrieren. Somit bezahlen Verbraucher/ Verbraucherinnen die Verwertung der Verpackung bereits an der
Supermarktkasse.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, welche den Platz hierfür haben, verstärkt Gelbe Tonnen zu nutzen. Die Gelbe Tonne fasst 240 Liter und kann von den Anschlusspflichtigen im AIK bestellt und gebührenfrei
genutzt werden. Darüber hinaus bietet eine Tonne erhebliche Vorteile gegenüber der Bereitstellung in Säcken:
• weniger Geruchsemissionen
• es verringert die Gefahr, Tiere anzulocken
• kein Herumfliegen von Säcken bzw. deren Inhalt bei Sturm oder starkem Wind
Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite www.aik.ilm-kreis.de, im Leitfaden
der Abfallwirtschaft im Ilm-Kreis, der Abfall App oder direkt beim AIK unter 03628 738-921.
Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis
Standesamt informiert
Absofort haben Sie die Möglichkeit Online die Formulare zur Urkundenbestellung auszufüllen.
Der Personenstandsfall (Geburt, Heirat, Sterbefall) muss im Amt Wachsenburg stattgefunden haben.
Personenstandsurkunden:
Geburtsurkunden, beglaubigte Abschriften, Internationale Urkunde
Eheurkunden, beglaubigte Abschriften, Internationale Urkunden
Lebenspartnerschaften, beglaubigte Abschriften, Internationale Urkunden
Sterbeurkunden, beglaubigte Abschriften, Internationale Urkunden
Ortsteilbürgermeistersprechstunden in Kirchheim
Die Sprechzeit des Ortsteilbürgermeisters von Kirchheim, Bechstedt-Wagd und Wernigleben finden nach Vereinbarung statt
Terminvereinbarung unter:
0162-92 75 739.
Büro: Am Gutshof 6, 99334 Amt Wachsenburg OT Kirchheim
Steve Spindler
Ortsteilbürgermeister
Mitteilung des Einwohnermeldeamtes
Kurzinformationen zum Termin beim Einwohnermeldeamt:
Damit für Sie keine Wartezeiten entstehen und der Publikumsverkehr auf ein Minimum reduziert werden kann, erfolgt eine Bearbeitung ihres Anliegens ausschließlich mit vorheriger Terminvergabe.
Terminvergabe erfolgt unter folgenden Rufnummern:
03628 - 911 203
03628 - 911 217
Folgende Unterlagen sind zum Termin mitzubringen:
Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung
Pflicht zur Anmeldung:
Besteht innerhalb von zwei Wochen nach Zuzug
Pflicht zur Abmeldung:
Besteht, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird. Eine Nebenwohnung wird bei der Hauptwohnsitzbehörde aufgegeben.
Verfahrensweise:
- Persönliches Erscheinen unter Vorlage des eigenen Personalausweises / Pass
- mitziehende Familienangehörige können unter Vorlage von Dokumenten mit angemeldet werden. (Vollmacht)
- Vorlage einer Wohngeberbestätigung vom Vermieter / Eigentümer
Bei Eigentum: Nachweis über Eigentümerschaft (z.Bsp. Grundbuchauszug, Erteilung Hausnummer)
Hinweis zu An- und Ummeldung minderjähriger Kinder
Grundsätzlich ist die Hauptwohnung eines minderjährigen Kindes die vorwiegend benutzte Wohnung der Personensorgeberechtigten (§ 22 ABs. 2BMG). Personenberechtigter ist, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des BGB die Personensorge zusteht.
Wenn nur ein sorgeberechtigtes Elternteil die minderjährigen Kinder an- und ummeldet, werden folgende Unterlagen benötigt:
- Geburtsurkunde des Kindes im Original, Kinderpass, Personalausweis
- Einverständniserklärung des anderen Elternteils
- der Einverständniserklärung ist die Kopie des Personalausweises / Reisepass beizufügen
- Sorgerechtsbescheinigung bei unverheirateten Eltern
- bei alleiniger Sorge Negativattest des Jugendamtes
- Wohngeberbescheinigung
Falls das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur einem Sorgeberechtigten übertragen wurde, bringen Sie bitte noch folgende Unterlagen mit:
- Sorgerechtsbeschluss / Scheidungsurteil
- Wohngeberbescheinigung
- Zustimmungserklärung Ummeldung
Beantragung Personalausweis / Reisepass
Ausfertigung eines Personalausweises
Ausweispflicht ab dem 16. Lebensjahr!
Gebühr:
- 22,80 € bis zum 24. Lebensjahr
- 37,00 € ab dem 24. Lebensjahr
- vorläufiger Personalausweis 10,00 €
- 3 Monate gültig
Gebühr ist in bar vor Ort zu bezahlen.
Gültigkeit:
- 6 Jahre bei Antragstellung vor dem 24. Lebensjahr
- 10 Jahre bei Antragstellung ab dem 24. Lebensjahr
Benötigte Unterlagen:
- persönliches Erscheinen bei Antragstellung
- alter Personalausweis oder Reisepass
- sollte keines dieser Dokumente vorhanden sein, Geburts- oder Heiratsurkunde
- 1 biometrisches Passbild (3,5 x 4,5cm)
- bei Minderjährigen unter 16 Jahren wird die Zustimmungserklärung von den sorgeberechtigten Eltern benötigt
Die Abholung des Personalausweises kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen
Antragstellung Kinderreisepass
Gebühr:
- 13,00 € bei Ausstellung
- 6,00 € für Verlängerung
Gebühr ist in bar vor Ort zu bezahlen.
Gültigkeit: 1 Jahr
Benötigte Unterlagen:
- persönliches Erscheinen bei Antragstellung
- Kind muss ab dem 10. Lebensjahr bei Antragstellung mit vorsprechen (Unterschrift)
- Personalausweis oder Reisepass eines sorgeberechtigten antragstellenden Elternteils
- sollte keines dieser Dokumente vorhanden sein, Geburts
oder Heiratsurkunde - Geburtsurkunde des Kindes (Original)
- 1 biometrisches Passbild (3,5 x 4,5cm)
- Nachweis des Sorgerechtes bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- schriftliche Zustimmung des nicht vorsprechenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei alleiniger Sorge Negativattest vom Jugendamt
Die Abholung des Personalausweises kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen
Reisepass
Gebühr:
- 37,50 € bis zum 24. Lebensjahr
- 60,00 € ab dem 24. Lebensjahr
Gebühr ist in bar vor Ort zu bezahlen.
Gültigkeit:
- 6 Jahre bei Antragstellung vor dem 24. Lebensjahr
- 10 Jahre bei Antragstellung ab dem 24. Lebensjahr
Benötigte Unterlagen:
- persönliches Erscheinen bei Antragstellung
- alter Personalausweis oder Reisepass
- sollte keines dieser Dokumente vorhanden sein, Geburts- oder Heiratsurkunde
- 1 biometrisches Passbild (3,5 x 4,5cm)
- bei Minderjährigen unter 16 Jahren wird die Zustimmungserklärung von den sorgeberechtigten Eltern benötigt
Die Abholung des Personalausweises kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen
I. Haushaltssatzung des Amtes Wachsenburg (Ilm_Kreis) für das Haushaltsjahr 2021 vom 22.07.2021
Auf Grund des §57 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Amt Wachsenburg folgende Haushaltssatzung
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 24.403.700,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.268.300,00 €
ab.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§3
Verpflichtungsermächtigungen wurden im Vermögenshaushalt in Höhe von 2.173.700,00 € für das Jahr 2022 festgesetzt.
§4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) - 271 v.H.
b) für die Grundstücke (B) - 375 v.H.
2. Gewerbesteuer - 380 v.H.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000,00 € festgesetzt.
§6
Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 58 Abs. 1 ThürKO über 30.000,00 € sind erheblich.
Erhebliche Ausgaben im Sinne des § 60 Abs. 2 ThürKO sind Beträge ab 200.000,00 €
Unerhebliche Ausgaben im Sinne des § 60 Abs. 3 Nr. 1 ThürKO sind Beträge von 50.000,00 € und weniger.
§7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.
Ichtershausen, den 22.07.2021
Gemeinde Amt Wachsenburg
Möller
Bürgermeister
Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitten den angehängten pdf-Dateien.