Die Gemeinde Amt Wachsenburg bietet Ihnen eine Vielzahl an kulturellen, sozialen & sportlichen Einrichtungen.
Aktuelle Informationen rund um Wachsenburg
Werte Badegäste,
aufgrund eines technischen Ausfalls sind wir bedauerlicherweise gezwungen das Freibad Ichtershausen am 04. August 2022 zu schließen.
Wir werden Sie unmittelbar informieren, sobald wir für Sie wieder wie gewohnt öffnen können.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und arbeiten auf Hochtouren an der Behebung des Defekts.
Mit herzlichen Grüßen
Ihre Gemeindeverwaltung Amt Wachsenburg
Breitbandausbau Thüringer Netkom GmbH
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
die Thüringer Netkom GmbH vermarktet als 100 %-ige Tochter der Thüringer Energie AG (TEAG) Breitbandprodukte für Privat- und Gewerbekunden in ganz Thüringen. Die Thüringer Netkom GmbH trat kürzlich an die Gemeindeverwaltung Amt Wachsenburg heran, um mitzuteilen, dass ein eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau (FTTB/FTTH) in den Ortsteilen Ichtershausen, Eischleben und Sülzenbrücken geplant ist. Hintergrund hierfür ist, dass diese Ortsteile bereits überörtlich erschlossen, d. h. an den Glasfaser-Backbone angebunden sind. Alle anderen Ortsteile sollen in naher Zukunft ebenfalls komplett ausgebaut werden.
Im Rahmen des geplanten Glasfaserausbaus soll jedes Wohnhaus bzw. jede Wohnung mit einem direkten Glasfaseranschluss versorgt werden. Alles, was Sie hierfür tun müssen, ist die Ableistung einer Unterschrift auf der Grundstückseigentümererklärung, sodass die notwendigen Bauarbeiten stattfinden können. Diese wird Ihnen zu gegebenem Zeitpunkt direkt von der Thüringer Netkom GmbH zugesandt.
Für Sie entstehen keine Kosten,
sofern Ihre Zustimmung zum Ausbaubeginn vorliegt.
Die Gemeindeverwaltung Amt Wachsenburg erhielt von der Thüringer Netkom GmbH die geplanten Anschlussadressen zur vorherigen Prüfung. Sie werden freundlich gebeten, auf den folgenden Karten zu überprüfen, ob Ihre Adresse markiert ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte vorzugsweise per E-Mail unter info@amt-wachsenburg.de an die Gemeindeverwaltung und teilen Ihre genaue Anschrift mit, sodass diese gelistet werden kann. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Weitergabe der Adresse an die Thüringer Netkom GmbH zum Zweck der Ausbauplanung und diesbezüglichen Kontaktaufnahme stattfindet. [Datenschutz-Hinweis; Belehrung Betroffenenrechte etc.]
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Kittel
1. Beigeordneter
Planfeststellungsverfahren für den 110-kV-Anschluss des Umspannwerks (UW) Wachsenburg der Firma CATT (110-kV-Leitung zwischen den UW Thörey und Wachsenburg, Änderung der 110-kV-Leitung Thörey-Gotha)
Aktuelle Informationen zu den Planfesstellungsverfahren finden Sie unter der Rubrik Bauen und Wohnen.
Ab 12.07.2022 können Sie die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren auch auf der Homepage des Thüringer Landesverwaltungsamtes eingesehen ewerden.
http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/wirtschaft/planfeststellungsverfahren
Weiterhin Terminvergabe im Einwohnermeldeamt
Werte Bürgerinnen und Bürger,
bis auf weiters ist das Einwohnermeldeamt / Standesamt nur mit vorheriger Terminvereinbarung für Sie erreichbar.
Die Terminvergabe erfolgt kurzfristig. Für Sie entstehen an dem Tag zu ihrem kaum Wartezeiten und die MItarbeiter können sich so auf den Termin mit Ihnen bestens vorbereiten.
Wir bitten um Verständnis.
Terminvereinbarung unter: 03628 - 911 20
Mitteilung des Einwohnermeldeamtes
Kurzinformationen zum Termin beim Einwohnermeldeamt:
Damit für Sie keine Wartezeiten entstehen und der Publikumsverkehr auf ein Minimum reduziert werden kann, erfolgt eine Bearbeitung ihres Anliegens ausschließlich mit vorheriger Terminvergabe.
Terminvergabe erfolgt unter folgenden Rufnummern:
03628 - 911 203
03628 - 911 217
Folgende Unterlagen sind zum Termin mitzubringen:
Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung
Pflicht zur Anmeldung:
Besteht innerhalb von zwei Wochen nach Zuzug
Pflicht zur Abmeldung:
Besteht, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird. Eine Nebenwohnung wird bei der Hauptwohnsitzbehörde aufgegeben.
Verfahrensweise:
- Persönliches Erscheinen unter Vorlage des eigenen Personalausweises / Pass
- mitziehende Familienangehörige können unter Vorlage von Dokumenten mit angemeldet werden. (Vollmacht)
- Vorlage einer Wohngeberbestätigung vom Vermieter / Eigentümer
Bei Eigentum: Nachweis über Eigentümerschaft (z.Bsp. Grundbuchauszug, Erteilung Hausnummer)
Hinweis zu An- und Ummeldung minderjähriger Kinder
Grundsätzlich ist die Hauptwohnung eines minderjährigen Kindes die vorwiegend benutzte Wohnung der Personensorgeberechtigten (§ 22 ABs. 2BMG). Personenberechtigter ist, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des BGB die Personensorge zusteht.
Wenn nur ein sorgeberechtigtes Elternteil die minderjährigen Kinder an- und ummeldet, werden folgende Unterlagen benötigt:
- Geburtsurkunde des Kindes im Original, Kinderpass, Personalausweis
- Einverständniserklärung des anderen Elternteils
- der Einverständniserklärung ist die Kopie des Personalausweises / Reisepass beizufügen
- Sorgerechtsbescheinigung bei unverheirateten Eltern
- bei alleiniger Sorge Negativattest des Jugendamtes
- Wohngeberbescheinigung
Falls das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur einem Sorgeberechtigten übertragen wurde, bringen Sie bitte noch folgende Unterlagen mit:
- Sorgerechtsbeschluss / Scheidungsurteil
- Wohngeberbescheinigung
- Zustimmungserklärung Ummeldung
Beantragung Personalausweis / Reisepass
Ausfertigung eines Personalausweises
Ausweispflicht ab dem 16. Lebensjahr!
Gebühr:
- 22,80 € bis zum 24. Lebensjahr
- 37,00 € ab dem 24. Lebensjahr
- vorläufiger Personalausweis 10,00 €
- 3 Monate gültig
Gebühr ist in bar vor Ort zu bezahlen.
Gültigkeit:
- 6 Jahre bei Antragstellung vor dem 24. Lebensjahr
- 10 Jahre bei Antragstellung ab dem 24. Lebensjahr
Benötigte Unterlagen:
- persönliches Erscheinen bei Antragstellung
- alter Personalausweis oder Reisepass
- sollte keines dieser Dokumente vorhanden sein, Geburts- oder Heiratsurkunde
- 1 biometrisches Passbild (3,5 x 4,5cm)
- bei Minderjährigen unter 16 Jahren wird die Zustimmungserklärung von den sorgeberechtigten Eltern benötigt
Die Abholung des Personalausweises kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen
Antragstellung Kinderreisepass
Gebühr:
- 13,00 € bei Ausstellung
- 6,00 € für Verlängerung
Gebühr ist in bar vor Ort zu bezahlen.
Gültigkeit: 1 Jahr
Benötigte Unterlagen:
- persönliches Erscheinen bei Antragstellung
- Kind muss ab dem 10. Lebensjahr bei Antragstellung mit vorsprechen (Unterschrift)
- Personalausweis oder Reisepass eines sorgeberechtigten antragstellenden Elternteils
- sollte keines dieser Dokumente vorhanden sein, Geburts
oder Heiratsurkunde - Geburtsurkunde des Kindes (Original)
- 1 biometrisches Passbild (3,5 x 4,5cm)
- Nachweis des Sorgerechtes bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- schriftliche Zustimmung des nicht vorsprechenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei alleiniger Sorge Negativattest vom Jugendamt
Die Abholung des Personalausweises kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen
Reisepass
Gebühr:
- 37,50 € bis zum 24. Lebensjahr
- 60,00 € ab dem 24. Lebensjahr
Gebühr ist in bar vor Ort zu bezahlen.
Gültigkeit:
- 6 Jahre bei Antragstellung vor dem 24. Lebensjahr
- 10 Jahre bei Antragstellung ab dem 24. Lebensjahr
Benötigte Unterlagen:
- persönliches Erscheinen bei Antragstellung
- alter Personalausweis oder Reisepass
- sollte keines dieser Dokumente vorhanden sein, Geburts- oder Heiratsurkunde
- 1 biometrisches Passbild (3,5 x 4,5cm)
- bei Minderjährigen unter 16 Jahren wird die Zustimmungserklärung von den sorgeberechtigten Eltern benötigt
Die Abholung des Personalausweises kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen
Keine Zweckentfremdung von Gelben Säcken
Verpackungen aus Kunststoff, Verbundstoffen und Metall, sogenannte
Leichtverpackungen, sind über den Gelben Sack bzw. die Gelbe Tonne zu sammeln und können so einer Verwertung zugeführt werden.
Doch oft werden die Gelben Säcke zweckentfremdet. Über die Hälfte der herausgegebenen Gelben Säcke werden missbräuchlich verwendet:
• für die Vorsammlung von Hausmüll oder als Sammeltüte zum Einwurf in die
Gelbe Tonne
• als Tragetüte für Pfandflaschen
• als Altkleidersack
• als Regenschutz
• oder zum Befüllen mit Laub/ Grünabfall
Und dies sind nur einige Beispiele! Der
Gelbe Sack ist kein "Allround-Sack",
sondern wird ausschließlich für die
Sammlung von Leichtverpackungsmaterial aus Haushalten (LVP) zur
Verfügung gestellt, wenn keine Gelbe
Tonne genutzt werden kann oder das
Volumen der Tonne mal nicht ausreicht.
Deshalb wird von den Verteilerstellen
ab sofort auch nur noch eine Rolle (15
Säcke) pro Abholer ausgegeben.
Gelbe Säcke gehören ebenfalls nicht in
Gelbe Tonnen/ Container. Der Sack ist
ausschließlich für die lose Abholung zu
verwenden.
Die Entsorgung Gelber Tonnen/ Gelber
Säcke ist ausschließlich Sache des
Dualen Systems Deutschland. Der Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis (AIK) listet lediglich den Tourenplan im Leitfaden der Abfallwirtschaft, der Abfall-App und auf der Homepage und nimmt Tonnenbestellungen und -abmeldungen für die Leichtfraktion entgegen. Die Entsorgung der Gelben Säcke/ Gelben Tonne hat schlussfolglich nichts mit den Abfallgebühren zu tun.
Verbraucher bezahlen beim Einkauf der Produkte die Kosten für die Sammlung, Sortierung und Verwertung von gebrauchten Verkaufsverpackungen.
Warum?
Die Verwertung von Verpackungsabfällen basiert in Deutschland auf einer sogenannten Lizenzgebühr. Hersteller von Verpackungen sind entsprechend dem Verpackungsgesetz verpflichtet, diese zum Zweck der flächendeckenden Rücknahme und dem Recycling bei den dualen Systemen zu registrieren. Somit bezahlen Verbraucher/ Verbraucherinnen die Verwertung der Verpackung bereits an der
Supermarktkasse.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, welche den Platz hierfür haben, verstärkt Gelbe Tonnen zu nutzen. Die Gelbe Tonne fasst 240 Liter und kann von den Anschlusspflichtigen im AIK bestellt und gebührenfrei
genutzt werden. Darüber hinaus bietet eine Tonne erhebliche Vorteile gegenüber der Bereitstellung in Säcken:
• weniger Geruchsemissionen
• es verringert die Gefahr, Tiere anzulocken
• kein Herumfliegen von Säcken bzw. deren Inhalt bei Sturm oder starkem Wind
Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite www.aik.ilm-kreis.de, im Leitfaden
der Abfallwirtschaft im Ilm-Kreis, der Abfall App oder direkt beim AIK unter 03628 738-921.
Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis
Standesamt informiert
Absofort haben Sie die Möglichkeit Online die Formulare zur Urkundenbestellung auszufüllen.
Der Personenstandsfall (Geburt, Heirat, Sterbefall) muss im Amt Wachsenburg stattgefunden haben.
Personenstandsurkunden:
Geburtsurkunden, beglaubigte Abschriften, Internationale Urkunde
Eheurkunden, beglaubigte Abschriften, Internationale Urkunden
Lebenspartnerschaften, beglaubigte Abschriften, Internationale Urkunden
Sterbeurkunden, beglaubigte Abschriften, Internationale Urkunden
Ortsteilbürgermeistersprechstunden in Kirchheim
Die Sprechzeit des Ortsteilbürgermeisters von Kirchheim, Bechstedt-Wagd und Wernigleben finden nach Vereinbarung statt
Terminvereinbarung unter:
0162-92 75 739.
Büro: Am Gutshof 6, 99334 Amt Wachsenburg OT Kirchheim
Steve Spindler
Ortsteilbürgermeister
I. Haushaltssatzung des Amtes Wachsenburg (Ilm_Kreis) für das Haushaltsjahr 2021 vom 22.07.2021
Auf Grund des §57 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Amt Wachsenburg folgende Haushaltssatzung
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 24.403.700,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.268.300,00 €
ab.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§3
Verpflichtungsermächtigungen wurden im Vermögenshaushalt in Höhe von 2.173.700,00 € für das Jahr 2022 festgesetzt.
§4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) - 271 v.H.
b) für die Grundstücke (B) - 375 v.H.
2. Gewerbesteuer - 380 v.H.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000,00 € festgesetzt.
§6
Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 58 Abs. 1 ThürKO über 30.000,00 € sind erheblich.
Erhebliche Ausgaben im Sinne des § 60 Abs. 2 ThürKO sind Beträge ab 200.000,00 €
Unerhebliche Ausgaben im Sinne des § 60 Abs. 3 Nr. 1 ThürKO sind Beträge von 50.000,00 € und weniger.
§7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.
Ichtershausen, den 22.07.2021
Gemeinde Amt Wachsenburg
Möller
Bürgermeister
Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitten den angehängten pdf-Dateien.