Aktuelle Informationen
Öffentliche Bekanntmachung
Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Behandlung von Oberflächen unter Einsatz von organischen Lösungsmitteln
Bekanntmachung des Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) macht gemäß § 21a Neunte Verordnung zur Durchführung des BlmSchG (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BlmSchV) die Entscheidung über den Antrag der KEDALI Germany GmbH, 99310 Arnstadt, auf Erteilung der Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bekannt.
Vollständie Bekanntmachung unter folgenden Link einsehbar oder unter der Rubrik Bauen und Wohnen.
Einladung und Tagesordnung zum Gemeinderat am 30.01.2023
Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 30.01.2023 im Mehrzwecksaal "Neue Mitte" um 19 Uhr statt.
Sperrung der Brücke über die Gera am Schwimmbad Ichtershausen
Die Verwaltung teilt mit, dass die Brücke über die Gera am Schwimmbad in Ichtershausen in der kommenden Woche endgültig gesperrt werden muss. Die Gemeinden sind regelmäßig verpflichtet die kommunalen Brücken auf ihre Standfestigkeit und ihre Verkehrssicherheit zu prüfen. Im Ergebnis dieser Prüfung hat ein externer Sachverständiger die Sperrung der Brücke empfohlen, da erhebliche Zweifel an der weiteren Standfestigkeit der Brücke bestehen. Da bereits seit mehreren Jahren eine fertige Entwurfsplanung für einen Brückenneubau vorliegt, ist geplant die Maßnahmen im Nachtragshaushalt 2023 anzumelden. Der Gemeinderat muss über die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel entscheiden. Der Ortsteilrat Ichtershausen ist ebenfalls zur Stellungnahme aufgefordert.
Für die mit der Sperrung verbundenen Einschränkungen bitten wir um Verständnis. Der Geraradweg ist bereits seit geraumer Zeit auf einer anderen Strecke ausgeschildert.
Ab 01. Februar öffnet das Einwohnermeldeamt ohne Terminvergabe
Werte Bürgerinnen und Bürger,
Das Einwohnermeldeamt wird ab 01. Februar 2023 wieder ohne Terminvergabe für Sie da sein.
Dies betrifft folgende Sprechtage:
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag nach Absprache und natürlich können Sie sich auch außerhalb der Sprechzeiten an uns wenden.
Tel: 03628 - 911 217 oder 216
Ihr Einwohnermeldeamt
Breitbandausbau Thüringer Netkom GmbH
INFORMATIONEN ZUM GLASFASERAUSBAU IM PROJEKTGEBIET AMT WACHSENBURG
Sehr geehrte Eigentümerin, sehr geehrter Eigentümer,
die Gemeinde Amt Wachsenburg baut gemeinsam mit der Thüringer Netkom GmbH das Glasfasernetz in den Orten Ichtershausen, Eischleben und Sülzenbrücken aus.
Damit Sie bestens über unser Bauvorhaben informiert sind, veranstalten wir in jedem der drei Orte eine Informationsveranstaltung. Neben den Projektinformationen erhalten Sie zu diesen Terminen die Möglichkeit, all Ihre Fragen rund um den Glasfaserausbau in Ihrer Region zu stellen. Dabei werden die wichtigsten Vertreter der Bereiche Bau und Vertrieb für Sie vor Ort sein.
Falls Sie an keinem der Termine anwesend sein können, dann besuchen Sie uns doch in unserem Pop-up-Store in Ichtershausen.
ALLE TERMINE IM ÜBERBLICK
Pop-up- Store
Wann? jede Woche Dienstags und Donnerstags, 16 - 19 Uhr
Wo? Versammlungsraum, Erfurter Str. 42, 99334 Amt Wachsenburg
BEI FRAGEN UND PROBLEMEN WENDEN SIE SICH BITTE AN:
sales@netkom.de
0361 652 5743
Haushaltssatzung und Haushaltsplan samt Anlagen für die Haushaltsjahre 2022 und 2023
An dieser Stelle erfolgt die Veröffentlichung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes samt Anlagen für die Haushaltsjahre 2022 und 2023.
Mitteilung des Einwohnermeldeamtes
Kurzinformationen zum Termin beim Einwohnermeldeamt:
Damit für Sie keine Wartezeiten entstehen und der Publikumsverkehr auf ein Minimum reduziert werden kann, erfolgt eine Bearbeitung ihres Anliegens ausschließlich mit vorheriger Terminvergabe.
Terminvergabe erfolgt unter folgenden Rufnummern:
03628 - 911 203
03628 - 911 217
Folgende Unterlagen sind zum Termin mitzubringen:
Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung
Pflicht zur Anmeldung:
Besteht innerhalb von zwei Wochen nach Zuzug
Pflicht zur Abmeldung:
Besteht, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird. Eine Nebenwohnung wird bei der Hauptwohnsitzbehörde aufgegeben.
Verfahrensweise:
- Persönliches Erscheinen unter Vorlage des eigenen Personalausweises / Pass
- mitziehende Familienangehörige können unter Vorlage von Dokumenten mit angemeldet werden. (Vollmacht)
- Vorlage einer Wohngeberbestätigung vom Vermieter / Eigentümer
Bei Eigentum: Nachweis über Eigentümerschaft (z.Bsp. Grundbuchauszug, Erteilung Hausnummer)
Hinweis zu An- und Ummeldung minderjähriger Kinder
Grundsätzlich ist die Hauptwohnung eines minderjährigen Kindes die vorwiegend benutzte Wohnung der Personensorgeberechtigten (§ 22 ABs. 2BMG). Personenberechtigter ist, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des BGB die Personensorge zusteht.
Wenn nur ein sorgeberechtigtes Elternteil die minderjährigen Kinder an- und ummeldet, werden folgende Unterlagen benötigt:
- Geburtsurkunde des Kindes im Original, Kinderpass, Personalausweis
- Einverständniserklärung des anderen Elternteils
- der Einverständniserklärung ist die Kopie des Personalausweises / Reisepass beizufügen
- Sorgerechtsbescheinigung bei unverheirateten Eltern
- bei alleiniger Sorge Negativattest des Jugendamtes
- Wohngeberbescheinigung
Falls das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur einem Sorgeberechtigten übertragen wurde, bringen Sie bitte noch folgende Unterlagen mit:
- Sorgerechtsbeschluss / Scheidungsurteil
- Wohngeberbescheinigung
- Zustimmungserklärung Ummeldung
Beantragung Personalausweis / Reisepass
Ausfertigung eines Personalausweises
Ausweispflicht ab dem 16. Lebensjahr!
Gebühr:
- 22,80 € bis zum 24. Lebensjahr
- 37,00 € ab dem 24. Lebensjahr
- vorläufiger Personalausweis 10,00 €
- 3 Monate gültig
Gebühr ist in bar vor Ort zu bezahlen.
Gültigkeit:
- 6 Jahre bei Antragstellung vor dem 24. Lebensjahr
- 10 Jahre bei Antragstellung ab dem 24. Lebensjahr
Benötigte Unterlagen:
- persönliches Erscheinen bei Antragstellung
- alter Personalausweis oder Reisepass
- sollte keines dieser Dokumente vorhanden sein, Geburts- oder Heiratsurkunde
- 1 biometrisches Passbild (3,5 x 4,5cm)
- bei Minderjährigen unter 16 Jahren wird die Zustimmungserklärung von den sorgeberechtigten Eltern benötigt
Die Abholung des Personalausweises kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen
Antragstellung Kinderreisepass
Gebühr:
- 13,00 € bei Ausstellung
- 6,00 € für Verlängerung
Gebühr ist in bar vor Ort zu bezahlen.
Gültigkeit: 1 Jahr
Benötigte Unterlagen:
- persönliches Erscheinen bei Antragstellung
- Kind muss ab dem 10. Lebensjahr bei Antragstellung mit vorsprechen (Unterschrift)
- Personalausweis oder Reisepass eines sorgeberechtigten antragstellenden Elternteils
- sollte keines dieser Dokumente vorhanden sein, Geburts
oder Heiratsurkunde - Geburtsurkunde des Kindes (Original)
- 1 biometrisches Passbild (3,5 x 4,5cm)
- Nachweis des Sorgerechtes bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- schriftliche Zustimmung des nicht vorsprechenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei alleiniger Sorge Negativattest vom Jugendamt
Die Abholung des Personalausweises kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen
Reisepass
Gebühr:
- 37,50 € bis zum 24. Lebensjahr
- 60,00 € ab dem 24. Lebensjahr
Gebühr ist in bar vor Ort zu bezahlen.
Gültigkeit:
- 6 Jahre bei Antragstellung vor dem 24. Lebensjahr
- 10 Jahre bei Antragstellung ab dem 24. Lebensjahr
Benötigte Unterlagen:
- persönliches Erscheinen bei Antragstellung
- alter Personalausweis oder Reisepass
- sollte keines dieser Dokumente vorhanden sein, Geburts- oder Heiratsurkunde
- 1 biometrisches Passbild (3,5 x 4,5cm)
- bei Minderjährigen unter 16 Jahren wird die Zustimmungserklärung von den sorgeberechtigten Eltern benötigt
Die Abholung des Personalausweises kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen
Keine Zweckentfremdung von Gelben Säcken
Verpackungen aus Kunststoff, Verbundstoffen und Metall, sogenannte
Leichtverpackungen, sind über den Gelben Sack bzw. die Gelbe Tonne zu sammeln und können so einer Verwertung zugeführt werden.
Doch oft werden die Gelben Säcke zweckentfremdet. Über die Hälfte der herausgegebenen Gelben Säcke werden missbräuchlich verwendet:
• für die Vorsammlung von Hausmüll oder als Sammeltüte zum Einwurf in die
Gelbe Tonne
• als Tragetüte für Pfandflaschen
• als Altkleidersack
• als Regenschutz
• oder zum Befüllen mit Laub/ Grünabfall
Und dies sind nur einige Beispiele! Der
Gelbe Sack ist kein "Allround-Sack",
sondern wird ausschließlich für die
Sammlung von Leichtverpackungsmaterial aus Haushalten (LVP) zur
Verfügung gestellt, wenn keine Gelbe
Tonne genutzt werden kann oder das
Volumen der Tonne mal nicht ausreicht.
Deshalb wird von den Verteilerstellen
ab sofort auch nur noch eine Rolle (15
Säcke) pro Abholer ausgegeben.
Gelbe Säcke gehören ebenfalls nicht in
Gelbe Tonnen/ Container. Der Sack ist
ausschließlich für die lose Abholung zu
verwenden.
Die Entsorgung Gelber Tonnen/ Gelber
Säcke ist ausschließlich Sache des
Dualen Systems Deutschland. Der Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis (AIK) listet lediglich den Tourenplan im Leitfaden der Abfallwirtschaft, der Abfall-App und auf der Homepage und nimmt Tonnenbestellungen und -abmeldungen für die Leichtfraktion entgegen. Die Entsorgung der Gelben Säcke/ Gelben Tonne hat schlussfolglich nichts mit den Abfallgebühren zu tun.
Verbraucher bezahlen beim Einkauf der Produkte die Kosten für die Sammlung, Sortierung und Verwertung von gebrauchten Verkaufsverpackungen.
Warum?
Die Verwertung von Verpackungsabfällen basiert in Deutschland auf einer sogenannten Lizenzgebühr. Hersteller von Verpackungen sind entsprechend dem Verpackungsgesetz verpflichtet, diese zum Zweck der flächendeckenden Rücknahme und dem Recycling bei den dualen Systemen zu registrieren. Somit bezahlen Verbraucher/ Verbraucherinnen die Verwertung der Verpackung bereits an der
Supermarktkasse.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, welche den Platz hierfür haben, verstärkt Gelbe Tonnen zu nutzen. Die Gelbe Tonne fasst 240 Liter und kann von den Anschlusspflichtigen im AIK bestellt und gebührenfrei
genutzt werden. Darüber hinaus bietet eine Tonne erhebliche Vorteile gegenüber der Bereitstellung in Säcken:
• weniger Geruchsemissionen
• es verringert die Gefahr, Tiere anzulocken
• kein Herumfliegen von Säcken bzw. deren Inhalt bei Sturm oder starkem Wind
Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite www.aik.ilm-kreis.de, im Leitfaden
der Abfallwirtschaft im Ilm-Kreis, der Abfall App oder direkt beim AIK unter 03628 738-921.
Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis
Standesamt informiert
Absofort haben Sie die Möglichkeit Online die Formulare zur Urkundenbestellung auszufüllen.
Der Personenstandsfall (Geburt, Heirat, Sterbefall) muss im Amt Wachsenburg stattgefunden haben.
Personenstandsurkunden:
Geburtsurkunden, beglaubigte Abschriften, Internationale Urkunde
Eheurkunden, beglaubigte Abschriften, Internationale Urkunden
Lebenspartnerschaften, beglaubigte Abschriften, Internationale Urkunden
Sterbeurkunden, beglaubigte Abschriften, Internationale Urkunden
Ortsteilbürgermeistersprechstunden in Kirchheim
Die Sprechzeit des Ortsteilbürgermeisters von Kirchheim, Bechstedt-Wagd und Wernigleben finden nach Vereinbarung statt
Terminvereinbarung unter:
0162-92 75 739.
Büro: Am Gutshof 6, 99334 Amt Wachsenburg OT Kirchheim
Steve Spindler
Ortsteilbürgermeister
I. Haushaltssatzung des Amtes Wachsenburg (Ilm_Kreis) für das Haushaltsjahr 2021 vom 22.07.2021
Auf Grund des §57 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Amt Wachsenburg folgende Haushaltssatzung
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 24.403.700,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.268.300,00 €
ab.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§3
Verpflichtungsermächtigungen wurden im Vermögenshaushalt in Höhe von 2.173.700,00 € für das Jahr 2022 festgesetzt.
§4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) - 271 v.H.
b) für die Grundstücke (B) - 375 v.H.
2. Gewerbesteuer - 380 v.H.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000,00 € festgesetzt.
§6
Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 58 Abs. 1 ThürKO über 30.000,00 € sind erheblich.
Erhebliche Ausgaben im Sinne des § 60 Abs. 2 ThürKO sind Beträge ab 200.000,00 €
Unerhebliche Ausgaben im Sinne des § 60 Abs. 3 Nr. 1 ThürKO sind Beträge von 50.000,00 € und weniger.
§7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.
Ichtershausen, den 22.07.2021
Gemeinde Amt Wachsenburg
Möller
Bürgermeister
Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitten den angehängten pdf-Dateien.