Aktuelle Informationen
Am 28.09.2023 bleibt die Bibliothek geschlossen
Werte Benutzer am 28.09.2023 bleibt die Bibliothek aus krankheitsbedingten Gründen leider geschlossen.
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Finanzausschuss am 26.09.2023
Der nächste Finanzausschuss findet am 26.09.2023
um 19:00 Uhr im Mehrzwecksaal Neue Mitte Ichtershausen statt.
Tagesordnung
- Eröffnung und Begrüßung
- Feststellung der ordnungs- und termingemäßen Einladung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
4. Einbringung, Diskussion und
Beschlussfassung der Tagesordnung der
11. Sitzung - Drucksache-Nr. FA-045/2023
5. Einbringung, Diskussion und
Beschlussfassung der Drucksache-Nr. FA-
040/2023 – Vorberatung der Drucksache-
Nr. 649/2023 - 2.
Nachtragshaushaltssatzung 2023 und
Nachtragshaushaltsplan 2023
6. Einbringung, Diskussion und
Beschlussfassung der Drucksache-Nr. FA-
041/2023 – Vorberatung der Drucksache-
Nr. 650/2023 - Finanzplan und
Investitionsprogramm 2022 bis 2026 zum
Nachtragshaushalt 2023
Gemeinderat am 27.09.2023
Der nächste Gemeinderat findet am 27.09.2023
um 18:00 Uhr im Mehrzwecksaal Neue Mitte Ichtershausen statt.
öffentliche Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der ordnungs- und termingemäßen Einladung
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
4. Einbringung, Diskussion und Beschlussfassung der Tagesordnung der 52. Sitzung - Drucksache-Nr. 625/2023
5. Einwohnerfragestunde (30 Minuten)
6.1 Beratung zum Stand der Erfüllung der Investitionen des Doppelhaushaltsplanes 2022/2023 der Gemeinde Amt Wachsenburg
6.2 Information zum Status FTTH-Ausbau
6.3 Stand zur Umsetzung des digitalen Ratsinformationssystems inkl. Zeitschiene
6.4 Auskunft über den Stellenplan
7. Einbringung, Diskussion und Beschlussfassung der Drucksache-Nr. 649/2023- 2. Nachtragshaushaltssatzung 2023 und Nachtragshaushaltsplan 2023
8. Einbringung, Diskussion und Beschlussfassung der Drucksache-Nr. 650/2023 – Finanzplan und Investitionsprogramm 2022 bis 2026 zum zweiten Nachtragshaushalt 2023
9. Einbringung, Diskussion und Beschlussfassung der Drucksache-Nr. 652/2023 – Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie für die Ortsteilräte
(Einreicher CDU-Fraktion)
10. Einbringung, Diskussion und Beschlussfassung der Drucksache-Nr. 653/2023 – teilweise Beanstandung des Gemeinderatsbeschlusses Nr. 427/2023 vom 23.03.2023
11. Einbringung, Diskussion und Beschlussfassung der Drucksache-Nr. 654/2023 – Bildung einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung einer Konzeptvergabe für das Areal „Rote und Gelbe Schule“ und Bürgerhaus
12. Einbringung, Diskussion und Beschlussfassung der Drucksache-Nr. 636/2023 – Neubau einer Löschwasserzisterne in dem OT Bechstedt-Wagd
13. Einbringung, Diskussion und Beschlussfassung der Drucksache-Nr. 637/2023 – Neubau einer Löschwasserzisterne in dem OT Kirchheim
14. Einbringung, Diskussion und Beschlussfassung der Drucksache-Nr. BVA-183/2023 – Drucksache-Nr. 638/2023 - Neubau einer Skateanlage in dem OT Ichtershausen
15. Einbringung, Diskussion und Beschlussfassung der Drucksache-Nr. 639/2023 - „Pfarrhaus“ in dem OT Ichtershausen (Gemarkung Ichtershausen, Flur 1, Flurstück-Nr. 23/4) / Änderung des Beschlusses-Nr. 180/2020 vom 22.09.2020
16. Einbringung, Diskussion und Beschlussfassung der Drucksache-Nr. 640/2023 - Städtebaulicher Vertrag über die Aufstellung einer städtebaulichen Satzung (Einbeziehungssatzung in dem Bereich „Am Keltergraben“ in Holzhausen) / 1. Änderungsvertrag zum städtebaulichen Vertrag vom 01.06.2022
17. Einbringung, Diskussion und Beschlussfassung der Drucksache-Nr. 641/2023 - Einbeziehungssatzung im Bereich „Am Keltergraben“ in dem OT Holzhausen/Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfes
18. Einbringung, Diskussion und Beschlussfassung der Drucksache-Nr. 642/2023 - 5. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbepark Ichtershausen-Thörey“ in dem OT Thörey/Abwägungsbeschluss
19. Einbringung, Diskussion und Beschlussfassung der Drucksache-Nr. 643/2023 - Umlegungsverfahren in dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Molsdorfer Straße II“
20. Einbringung, Diskussion und Beschlussfassung der Drucksache-Nr. 644/2023 - Garagenkomplexe auf gemeindlichen Grundstücken der Gemeinde Amt Wachsenburg/Grundsatzentscheidung
21. Einbringung, Diskussion und Beschlussfassung der Drucksache-Nr. 626/2023 – Bestätigung der Niederschrift der 33. Sitzung des Gemeinderates vom 21.02.2022
22. Einbringung, Diskussion und Beschlussfassung der Drucksache-Nr. 627/2023 – Bestätigung der Niederschrift der 34. Sitzung des Gemeinderates vom 07.03.2022
23. Einbringung, Diskussion und Beschlussfassung der Drucksache-Nr. 628/2023 – Bestätigung der Niederschrift der 35. Sitzung des Gemeinderates vom 28.03.2022
24. Einbringung, Diskussion und Beschlussfassung der Drucksache-Nr. 629/2023 – Bestätigung der Niederschrift der 36. Sitzung des Gemeinderates vom 25.04.2022
25. Einbringung, Diskussion und Beschlussfassung der Drucksache-Nr. 630/2023 – Bestätigung der Niederschrift der 37. Sitzung des Gemeinderates vom 23.05.2022
26. Einbringung, Diskussion und Beschlussfassung der Drucksache-Nr. 631/2023 – Bestätigung der Niederschrift der 40. Sitzung des Gemeinderates vom 11.07.2022
27. Einbringung, Diskussion und Beschlussfassung der Drucksache-Nr. 632/2023 – Bestätigung der Niederschrift der 41. Sitzung des Gemeinderates vom 22.08.2022
28. Einbringung, Diskussion und Beschlussfassung der Drucksache-Nr. 633/2023 – Bestätigung der Niederschrift der 42. Sitzung des Gemeinderates vom 26.09.2022
29. Einbringung, Diskussion und Beschlussfassung der Drucksache-Nr. 634/2023 – Bestätigung der Niederschrift der 44. Sitzung des Gemeinderates vom 17.11.2022
30. Einbringung, Diskussion und Beschlussfassung der Drucksache-Nr. 635/2023 – Bestätigung der Niederschrift der 51. Sitzung des Gemeinderates vom 10.07.2023
31. Schriftliche Anfragen der Gemeinderäte
nicht öffentlicher Teil:
32. Informationen der Verwaltung
33. Schriftliche Anfragen der Gemeinderäte
34. Einbringung, Diskussion und Beschlussfassung der Drucksache-Nr. 638/2023 – Bestätigung der Niederschrift der nicht öffentlichen 35. Sitzung des Gemeinderates vom 28.03.2022
35. Einbringung, Diskussion und Beschlussfassung der Drucksache-Nr. 639/2023 – Bestätigung der Niederschrift der nicht öffentlichen 41. Sitzung des Gemeinderates vom 22.08.2022
36. Einbringung, Diskussion und Beschlussfassung der Drucksache-Nr. 640/2023 – Bestätigung der Niederschrift der nicht öffentlichen 42. Sitzung des Gemeinderates vom 26.09.2022
37.. Einbringung, Diskussion und Beschlussfassung der Drucksache-Nr. 641/2023 – Bestätigung der Niederschrift der nicht öffentlichen 51. Sitzung des Gemeinderates vom 10.07.2023
38.. Einbringung, Diskussion und Beschlussfassung der Drucksache-Nr. 647/2023 - Verzicht auf die Ausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes
39. Einbringung, Diskussion und Beschlussfassung der Drucksache-Nr. Drucksache-Nr. 648/2023 - Verkauf einer Teilfläche aus dem gemeindlichen -Grundstück
40. Einbringung, Diskussion und Beschlussfassung der Drucksache-Nr. 651/2023 – Antrag auf Niederschlagung
Zertifizierte Messtechnik analysiert den Straßenzustand im Amt Wachsenburg
Ab September 2023 werden die Straßen in der Gemeinde Amt Wachsenburg durch das Ingenieurbüro LEHMANN + PARTNER GmbH aus Erfurt analysiert. Ziel ist es, einen vollständigen Überblick über den Straßenzustand zu schaffen, um in den kommenden Jahren eine zielgerichtete Unterhaltungsplanung durchzuführen und ein Straßen- und Wegekonzept zu erstellen.
Zum Einsatz kommen spezielle Messfahrzeuge, die u.a. mit hochauflösenden Kameras und verschiedenen Laserscannern ausgestattet sind.
Das ermöglicht eine hochpräzise Erfassung der Längs- und Querebenheit sowie eine detaillierte, millimetergenaue Analyse der Straßenoberfläche.
Neben der Straßenzustandsanalyse wird ein hochgenaues digitales Flächenmodell des gesamten Verkehrsraumes erstellt, dass anschließend in das Geoinformationssystem des Amtes integriert wird.
Die Straßenbefahrung ist ein Teilprojekt zur Digitalisierung der Verwaltung und soll vor allem der Gemeindeverwaltung die tägliche Arbeit erleichtern. Sie wird in etwa eine Woche dauern.
Die erfassten Bilddaten werden ausschließlich für die Erledigung dienstlicher Aufgaben verwendet. Die Bestimmungen des Datenschutzes werden selbstverständlich strikt eingehalten. Alle Personen und KFZ-Kennzeichen werden unkenntlich gemacht und die erfassten Daten stehen lediglich autorisierten Nutzern innerhalb der Verwaltung zur Verfügung.
1. Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2023
I.
1.Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Amt Wachsenburg (Ilm-Kreis) für das Haushaltsjahr 2023 vom 9. Juni 2023
Auf Grund des § 60 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Amt
Wachsenburg folgende Nachtragshaushaltssatzung
§ 1
Der Stellenplan wird mit Fassung der Anlage neu festgesetzt.
§ 2
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Gemeinde Amt Wachsenburg
Ichtershausen, den 9. Juni 2023
Schiffer
Bürgermeister
II.
1. Mit Beschluss 463/2023 vom 22.05.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Amt
Wachsenburg die 1. Nachtrags-haushaltssatzung 2023 mit Anlagen beschlossen.
2. Der Ilm-Kreis, hat mit Schreiben vom 09.06.2023 die Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen nicht beanstandet. Genehmigungspflichtige Bestandteile wurden in der Nachtragshaushaltssatzung nicht festgestellt.
III.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt in der Zeit vom 07.07.2023 bis 24.07.2023 in der
Gemeindeverwaltung Amt Wachsenburg OT Ichtershausen, Fachbereich Finanzen, während
der allgemeinen Geschäftszeiten aus. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die
Jahresrechnung 2023 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO besteht die Möglichkeit zur
Einsichtnahme des Nachtragshaushaltsplanes während der allgemeinen Geschäftszeiten in der
Kämmerei der Gemeindeverwaltung Amt Wachsenburg.
IV.
Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die
Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde
schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.
Ichtershausen, den 9. Juni 2023
Gemeinde Amt Wachsenburg
Schiffer
Bürgermeister
Firma Hörmann KG Ichtershausen - Genehmigungsbescheid Nr. 22/22 - Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Wasserstoff
Bekanntmachung
Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) macht gemäß § 21a Neunte Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) die Entscheidung über den Antrag der Hörmann KG Ichtershausen, 99334 Amt Wachsenburg OT Ichtershausen auf Erteilung der Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bekannt:
https://tlubn.thueringen.de/service/amtliche-bekanntmachungen/einzelansicht/genehmigungsbescheid-nr-22-22-errichtung-und-betrieb-einer-anlage-zur-herstellung-von-wasserstoffhttps://tlubn.thueringen.de/service/amtliche-bekanntmachungen/einzelansicht/genehmigungsbescheid-nr-22-22-errichtung-und-betrieb-einer-anlage-zur-herstellung-von-wasserstoff
Beginn der Straßenreinigung im Amt Wachsenburg
Bürgerinformation zur Straßenreinigung
Seit dem 20.03.2023 wird in den Ortsteilen Ichtershausen, Eischleben und Thörey einschließlich Gewerbegebiet Ichtershausen-Thörey und Erfurter Kreuz, gemäß der 3. Änderungssatzung vom 01.08.2022 zur Satzung über
die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung vom 06.05.2014), im 14-tägigen Turnus bis zum 30.11.2023 durchgeführt.
Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um Beachtung, hinsichtlich des Parkens und Haltens in den jeweils einbezogenen Straßen.
Ihre Ordnungsbehörde
Baustart des Glasfasernetzes im Amt Wachsenburg
Mit dem symbolischen ersten Spatenstich, am 29. März 2023 im OT Eischleben geht der Glasfaserausbau in den ersten drei Ortsteilen im Amt Wachsenburg in die heiße Phase. Rund 6,8 Millionen Euro investiert die Thüringer Netkom in eine superschnelle Glasfaseranbindung für rund 2.200 Haushalte und Gewerbebetriebe in den Ortsteilen Ichtershausen, Eischleben und Sülzenbrücken.
Mit dem Anschluss an das Glasfasernetz macht die Gemeinde einen wichtigen Schritt hin zu einer zukunftsfähigen Breitbandversorgung.
2024 sollen die Arbeiten in diesem ersten Bauabschnitt abgeschlossen sein.
Im nächsten Schritt werden alle verbleibenden Ortsteile mit der zukunftsfähigen Technik ausgestattet.
Lärmkartierung zeigt, wo Lärm zur gesundheitlichen Belastung werden kann
TLUBN veröffentlicht Lärmkarten in seinem elektronischen Kartendienst
Im Jahr 2022 hat das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) nach fünf Jahren wieder turnusmäßig Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen in Thüringen erarbeitet. Die Verpflichtung zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung sind seit 2005 im Bundes-Immissionsschutzgesetz festgeschrieben und ergeben sich aus der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Bei der Kartierung werden alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr einbezogen. Das betraf im Jahr 2022 in Thüringen insgesamt 1.201 Straßenkilometer.
Die Ergebnisse zeigen, dass thüringenweit in 244 Gemeinden und auf einer Fläche von 1.455 km2 insgesamt ca. 169.000 Menschen tagsüber Lärm mit einem Schaldruckpegel von mindestens 55 dB(A) und davon rund 53.000 Menschen sogar von mindestens 65 dB(A) ausgesetzt sind. Bei 55 dB(A) spricht man von Zimmerlautstärke, vergleichbar der Lautstärke eines sprechenden Menschen in circa einem Meter Entfernung. Ein ruhiges Zimmer weist hingegen bei Nacht einen Schalldruckpegel von lediglich 30 dB(A) auf. Die Lärmkarten wurden mittels einer sogenannten Ausbreitungsrechnung erstellt, einer europaweit einheitlich angewandten Methode zur Beurteilung des Umgebungslärms für Straßen, Schienen und Flugverkehr sowie die Industrie. Damit werden die geschätzten Zahlen betroffener Menschen, Flächen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser ermittelt.
Da Lärm als Ursache für verschiedene Krankheiten gilt, werden zudem Schätzungen zur Häufigkeit ischämischer Herzkrankheiten, also von Erkrankungen der Herzkranzgefäße sowie starker Belästigung und starker Schlafstörung vorgenommen. Das TLUBN errechnete 61 Fälle ischämischer Herzkrankheiten sowie 30.428 Fälle starker Belästigung und 7.444 Fälle starker Schlafstörung im gesamten Freistaat. In der Landeshauptstadt Erfurt ist die Zahl der Menschen, die einer starken Belästigung ausgesetzt sind, mit rund 8.000 Fällen am höchsten, gefolgt von Jena mit 3.500 Fällen und Weimar mit 1.800 Fällen. Auch bei den starken Schlafstörungen liegt Erfurt mit fast 2.000 Fällen vor Jena mit fast 1.000 betroffen Menschen.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind auf den Internetseiten des Kartendienstes des TLUBN veröffentlicht. Die Lärmstatistik umfasst unter anderem den Tag-Abend-Nacht-Lärmindex und den Nacht-Lärmindex. Es finden sich auch Angaben zu Lärmschutzwänden, Straßenemissionen, lautesten Fassadenpunkten oder Ampeln und Kreisverkehren, wobei einzelne Informationen ein- oder ausgeblendet werden können.
Die von der Kartierung des Straßenverkehrslärms betroffenen Städte und Gemeinden haben bis 18. Juli 2024 Zeit, ihre Lärmaktionspläne fortzuschreiben oder neu aufzustellen. Die betroffenen Gemeinden müssen entscheiden, welche Maßnahmen sie zur Reduzierung des Lärms treffen. Diese reichen von der Einführung von Geschwindigkeitsbeschränkungen, über verkehrslenkende Maßnahmen für den Durchgangsverkehr (z.B. für LKW), die Erneuerung von Fahrbahndecken, den Bau von Lärmschutzwänden/-wällen oder das Auflegen von Förderprogrammen für Schallschutzfenster bis hin zum Bau von Umgehungsstraßen.
Hintergrund:
Immer mehr Menschen leben in urbanen Räumen mit einem stetig wachsenden Verkehrsaufkommen. Eine kompakte Bauweise in den Städten und eine Vielfalt an unterschiedlichen Geräuschquellen machen insbesondere größere Städte besonders laut. Die Folgen der damit verbundenen Lärmbelästigung können Schlafstörungen, Beeinträchtigungen in der kognitiven Entwicklung, aber auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Depressionen sein. Laut der Europäischen Umweltagentur (EEA) leben aktuell 20% der EU-Bevölkerung – also jede fünfte Person – in Gebieten, in denen der Lärmpegel als gesundheitsschädlich gilt.
Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie vom 25. Juni 2002 wurde ein Instrument geschaffen, die Lärmbelastung in allen EU-Staaten einheitlich zu erfassen sowie schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern oder sukzessive zu mindern. Zu diesem Zweck sind im 5-Jahres-Turnus Lärmkarten zur Dokumentation der Belastung zu erstellen, die Öffentlichkeit zu informieren sowie anschließend geeignete Maßnahmen zur Geräuschminderung in Lärmaktionsplänen zusammenzustellen.
Die Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie wurden mit dem sechsten Teil des BImSchG, den §§ 47a bis 47 f in deutsches Recht umgesetzt. Darüber hinaus regelt die 34. BImSchV die technischen Einzelheiten zur Lärmkartierung.
Nach den gesetzlichen Vorgaben sind Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken sowie Großflughäfen zu kartieren. Da es in Thüringen bisher weder Ballungsräume noch einen Großflughafen gibt, beschränkt sich der zu kartierende Lärm derzeit auf die Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken. Parallel zur Lärmkartierung für Straßenlärm durch das TLUBN wurde deshalb durch das Eisenbahnbundesamt auch die Lärmkartierung des Haupteisenbahnnetzes durchgeführt. Hauptverkehrsstraßen im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie sind Bundesfernstraßen, Landesstraßen und sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen im Jahr, d.h. einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsmenge (DTV) von 8.219 Kraftfahrzeugen. Während für Haupteisenbahnstrecken die Zuständigkeit beim Eisenbahnbundesamt (EBA) liegt, ist für die Kartierung der Straßen seit 2019 das TLUBN verantwortlich.
Die Daten für die Verkehrslärmkartierung wurden den Städten und Gemeinden im Oktober 2022 für die Lärmaktionsplanung zur Verfügung gestellt. In die Zuständigkeit der Gemeinden fällt die Information der Öffentlichkeit über die Veröffentlichung dieser Lärmkarten. Diese Verpflichtung ergibt sich ebenfalls aus der EU-Umgebungslärmrichtlinie i.V.m. dem BImSchG und § 3 Abs.1 Nr.2 der Thüringer Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung -ThürImZVO-.
Die Lärmkarten können im elektronischen Kartendienst des TLUBN unter www.tlubn.thueringen.de/kartendienst in der Rubrik „Luft, Lärm und Emission“ abgerufen werden.
Sperrung der Brücke über die Gera am Schwimmbad Ichtershausen
Die Verwaltung teilt mit, dass die Brücke über die Gera am Schwimmbad in Ichtershausen in der kommenden Woche endgültig gesperrt werden muss. Die Gemeinden sind regelmäßig verpflichtet die kommunalen Brücken auf ihre Standfestigkeit und ihre Verkehrssicherheit zu prüfen. Im Ergebnis dieser Prüfung hat ein externer Sachverständiger die Sperrung der Brücke empfohlen, da erhebliche Zweifel an der weiteren Standfestigkeit der Brücke bestehen. Da bereits seit mehreren Jahren eine fertige Entwurfsplanung für einen Brückenneubau vorliegt, ist geplant die Maßnahmen im Nachtragshaushalt 2023 anzumelden. Der Gemeinderat muss über die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel entscheiden. Der Ortsteilrat Ichtershausen ist ebenfalls zur Stellungnahme aufgefordert.
Für die mit der Sperrung verbundenen Einschränkungen bitten wir um Verständnis. Der Geraradweg ist bereits seit geraumer Zeit auf einer anderen Strecke ausgeschildert.
Breitbandausbau Thüringer Netkom GmbH
INFORMATIONEN ZUM GLASFASERAUSBAU IM PROJEKTGEBIET AMT WACHSENBURG
Sehr geehrte Eigentümerin, sehr geehrter Eigentümer,
die Gemeinde Amt Wachsenburg baut gemeinsam mit der Thüringer Netkom GmbH das Glasfasernetz in den Orten Ichtershausen, Eischleben und Sülzenbrücken aus.
Damit Sie bestens über unser Bauvorhaben informiert sind, veranstalten wir in jedem der drei Orte eine Informationsveranstaltung. Neben den Projektinformationen erhalten Sie zu diesen Terminen die Möglichkeit, all Ihre Fragen rund um den Glasfaserausbau in Ihrer Region zu stellen. Dabei werden die wichtigsten Vertreter der Bereiche Bau und Vertrieb für Sie vor Ort sein.
Falls Sie an keinem der Termine anwesend sein können, dann besuchen Sie uns doch in unserem Pop-up-Store in Ichtershausen.
ALLE TERMINE IM ÜBERBLICK
Pop-up- Store
Öffnungszeiten: jede Woche Dienstags von 16 - 19 Uhr
Donnerstags auf Anfrage
Wo? Versammlungsraum, Erfurter Str. 42, 99334 Amt Wachsenburg
BEI FRAGEN UND PROBLEMEN WENDEN SIE SICH BITTE AN:
sales@netkom.de
0361 652 5743
Haushaltssatzung und Haushaltsplan samt Anlagen für die Haushaltsjahre 2022 und 2023
An dieser Stelle erfolgt die Veröffentlichung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes samt Anlagen für die Haushaltsjahre 2022 und 2023.
Mitteilung des Einwohnermeldeamtes
Kurzinformationen zum Termin beim Einwohnermeldeamt:
Folgende Unterlagen sind zum Termin mitzubringen:
Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung
Pflicht zur Anmeldung:
Besteht innerhalb von zwei Wochen nach Zuzug
Pflicht zur Abmeldung:
Besteht, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird. Eine Nebenwohnung wird bei der Hauptwohnsitzbehörde aufgegeben.
Verfahrensweise:
- Persönliches Erscheinen unter Vorlage des eigenen Personalausweises / Pass
- mitziehende Familienangehörige können unter Vorlage von Dokumenten mit angemeldet werden. (Vollmacht)
- Vorlage einer Wohngeberbestätigung vom Vermieter / Eigentümer
Bei Eigentum: Nachweis über Eigentümerschaft (z.Bsp. Grundbuchauszug, Erteilung Hausnummer)
Hinweis zu An- und Ummeldung minderjähriger Kinder
Grundsätzlich ist die Hauptwohnung eines minderjährigen Kindes die vorwiegend benutzte Wohnung der Personensorgeberechtigten (§ 22 ABs. 2BMG). Personenberechtigter ist, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des BGB die Personensorge zusteht.
Wenn nur ein sorgeberechtigtes Elternteil die minderjährigen Kinder an- und ummeldet, werden folgende Unterlagen benötigt:
- Geburtsurkunde des Kindes im Original, Kinderpass, Personalausweis
- Einverständniserklärung des anderen Elternteils
- der Einverständniserklärung ist die Kopie des Personalausweises / Reisepass beizufügen
- Sorgerechtsbescheinigung bei unverheirateten Eltern
- bei alleiniger Sorge Negativattest des Jugendamtes
- Wohngeberbescheinigung
Falls das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur einem Sorgeberechtigten übertragen wurde, bringen Sie bitte noch folgende Unterlagen mit:
- Sorgerechtsbeschluss / Scheidungsurteil
- Wohngeberbescheinigung
- Zustimmungserklärung Ummeldung
Beantragung Personalausweis / Reisepass
Ausfertigung eines Personalausweises
Ausweispflicht ab dem 16. Lebensjahr!
Gebühr:
- 22,80 € bis zum 24. Lebensjahr
- 37,00 € ab dem 24. Lebensjahr
- vorläufiger Personalausweis 10,00 €
- 3 Monate gültig
Gebühr ist in bar vor Ort zu bezahlen.
Gültigkeit:
- 6 Jahre bei Antragstellung vor dem 24. Lebensjahr
- 10 Jahre bei Antragstellung ab dem 24. Lebensjahr
Benötigte Unterlagen:
- persönliches Erscheinen bei Antragstellung
- alter Personalausweis oder Reisepass
- sollte keines dieser Dokumente vorhanden sein, Geburts- oder Heiratsurkunde
- 1 biometrisches Passbild (3,5 x 4,5cm)
- bei Minderjährigen unter 16 Jahren wird die Zustimmungserklärung von den sorgeberechtigten Eltern benötigt
Die Abholung des Personalausweises kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen
Antragstellung Kinderreisepass
Gebühr:
- 13,00 € bei Ausstellung
- 6,00 € für Verlängerung
Gebühr ist in bar vor Ort zu bezahlen.
Gültigkeit: 1 Jahr
Benötigte Unterlagen:
- persönliches Erscheinen bei Antragstellung
- Kind muss ab dem 10. Lebensjahr bei Antragstellung mit vorsprechen (Unterschrift)
- Personalausweis oder Reisepass eines sorgeberechtigten antragstellenden Elternteils
- sollte keines dieser Dokumente vorhanden sein, Geburts
oder Heiratsurkunde - Geburtsurkunde des Kindes (Original)
- 1 biometrisches Passbild (3,5 x 4,5cm)
- Nachweis des Sorgerechtes bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- schriftliche Zustimmung des nicht vorsprechenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei alleiniger Sorge Negativattest vom Jugendamt
Die Abholung des Personalausweises kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen
Reisepass
Gebühr:
- 37,50 € bis zum 24. Lebensjahr
- 60,00 € ab dem 24. Lebensjahr
Gebühr ist in bar vor Ort zu bezahlen.
Gültigkeit:
- 6 Jahre bei Antragstellung vor dem 24. Lebensjahr
- 10 Jahre bei Antragstellung ab dem 24. Lebensjahr
Benötigte Unterlagen:
- persönliches Erscheinen bei Antragstellung
- alter Personalausweis oder Reisepass
- sollte keines dieser Dokumente vorhanden sein, Geburts- oder Heiratsurkunde
- 1 biometrisches Passbild (3,5 x 4,5cm)
- bei Minderjährigen unter 16 Jahren wird die Zustimmungserklärung von den sorgeberechtigten Eltern benötigt
Die Abholung des Personalausweises kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen
Keine Zweckentfremdung von Gelben Säcken
Verpackungen aus Kunststoff, Verbundstoffen und Metall, sogenannte
Leichtverpackungen, sind über den Gelben Sack bzw. die Gelbe Tonne zu sammeln und können so einer Verwertung zugeführt werden.
Doch oft werden die Gelben Säcke zweckentfremdet. Über die Hälfte der herausgegebenen Gelben Säcke werden missbräuchlich verwendet:
• für die Vorsammlung von Hausmüll oder als Sammeltüte zum Einwurf in die
Gelbe Tonne
• als Tragetüte für Pfandflaschen
• als Altkleidersack
• als Regenschutz
• oder zum Befüllen mit Laub/ Grünabfall
Und dies sind nur einige Beispiele! Der
Gelbe Sack ist kein "Allround-Sack",
sondern wird ausschließlich für die
Sammlung von Leichtverpackungsmaterial aus Haushalten (LVP) zur
Verfügung gestellt, wenn keine Gelbe
Tonne genutzt werden kann oder das
Volumen der Tonne mal nicht ausreicht.
Deshalb wird von den Verteilerstellen
ab sofort auch nur noch eine Rolle (15
Säcke) pro Abholer ausgegeben.
Gelbe Säcke gehören ebenfalls nicht in
Gelbe Tonnen/ Container. Der Sack ist
ausschließlich für die lose Abholung zu
verwenden.
Die Entsorgung Gelber Tonnen/ Gelber
Säcke ist ausschließlich Sache des
Dualen Systems Deutschland. Der Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis (AIK) listet lediglich den Tourenplan im Leitfaden der Abfallwirtschaft, der Abfall-App und auf der Homepage und nimmt Tonnenbestellungen und -abmeldungen für die Leichtfraktion entgegen. Die Entsorgung der Gelben Säcke/ Gelben Tonne hat schlussfolglich nichts mit den Abfallgebühren zu tun.
Verbraucher bezahlen beim Einkauf der Produkte die Kosten für die Sammlung, Sortierung und Verwertung von gebrauchten Verkaufsverpackungen.
Warum?
Die Verwertung von Verpackungsabfällen basiert in Deutschland auf einer sogenannten Lizenzgebühr. Hersteller von Verpackungen sind entsprechend dem Verpackungsgesetz verpflichtet, diese zum Zweck der flächendeckenden Rücknahme und dem Recycling bei den dualen Systemen zu registrieren. Somit bezahlen Verbraucher/ Verbraucherinnen die Verwertung der Verpackung bereits an der
Supermarktkasse.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, welche den Platz hierfür haben, verstärkt Gelbe Tonnen zu nutzen. Die Gelbe Tonne fasst 240 Liter und kann von den Anschlusspflichtigen im AIK bestellt und gebührenfrei
genutzt werden. Darüber hinaus bietet eine Tonne erhebliche Vorteile gegenüber der Bereitstellung in Säcken:
• weniger Geruchsemissionen
• es verringert die Gefahr, Tiere anzulocken
• kein Herumfliegen von Säcken bzw. deren Inhalt bei Sturm oder starkem Wind
Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite www.aik.ilm-kreis.de, im Leitfaden
der Abfallwirtschaft im Ilm-Kreis, der Abfall App oder direkt beim AIK unter 03628 738-921.
Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis
Standesamt informiert
Absofort haben Sie die Möglichkeit Online die Formulare zur Urkundenbestellung auszufüllen.
Der Personenstandsfall (Geburt, Heirat, Sterbefall) muss im Amt Wachsenburg stattgefunden haben.
Personenstandsurkunden:
Geburtsurkunden, beglaubigte Abschriften, Internationale Urkunde
Eheurkunden, beglaubigte Abschriften, Internationale Urkunden
Lebenspartnerschaften, beglaubigte Abschriften, Internationale Urkunden
Sterbeurkunden, beglaubigte Abschriften, Internationale Urkunden