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Aktuelle Informationen

Lärmaktionsplan der Gemeinde Amt Wachsenburg - Bürgerbeteiligung - Onlineumfrage

Badesaison im Schwimmbad Ichtershausen ist eröffnet

Am Freitag den 19.05.2023 wurde um 10 Uhr durch den Bürgermeister Sebastian Schiffer gemeinsam mit unserem Schwimmmeister Herrn Adelmann die Freibadsaison eröffnet.

Das Schwimmbad hat täglich von 10:00 bis 19:00 Uhr geöffnet.

Firma Hörmann KG Ichtershausen - Genehmigungsbescheid Nr. 22/22 - Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Wasserstoff

Bekanntmachung

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) macht gemäß § 21a Neunte Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) die Entscheidung über den Antrag der Hörmann KG Ichtershausen, 99334 Amt Wachsenburg OT Ichtershausen auf Erteilung der Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bekannt:

https://tlubn.thueringen.de/service/amtliche-bekanntmachungen/einzelansicht/genehmigungsbescheid-nr-22-22-errichtung-und-betrieb-einer-anlage-zur-herstellung-von-wasserstoffhttps://tlubn.thueringen.de/service/amtliche-bekanntmachungen/einzelansicht/genehmigungsbescheid-nr-22-22-errichtung-und-betrieb-einer-anlage-zur-herstellung-von-wasserstoff

Kita Holzhausen wieder wie gewohnt erreichbar

Werte Eltern,

unsere Kita ist nun wieder wie gewohnt errerichbar unter

Tel: 03628 - 608 29 60

Sie können die KiTa auch über unser Handy erreichen:

Tel-Nr: 01578 - 70 29 609

Beginn der Straßenreinigung im Amt Wachsenburg

Bürgerinformation zur Straßenreinigung

Seit dem 20.03.2023 wird in den Ortsteilen Ichtershausen, Eischleben und Thörey einschließlich Gewerbegebiet Ichtershausen-Thörey und Erfurter Kreuz, gemäß der 3. Änderungssatzung vom 01.08.2022 zur Satzung über 

die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung vom 06.05.2014), im 14-tägigen Turnus bis zum 30.11.2023 durchgeführt.

Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um Beachtung, hinsichtlich des Parkens und Haltens in den jeweils einbezogenen Straßen.

 Ihre Ordnungsbehörde

 

Baustart des Glasfasernetzes im Amt Wachsenburg

Mit dem symbolischen ersten Spatenstich, am 29. März 2023 im OT Eischleben geht der Glasfaserausbau in den ersten drei Ortsteilen im Amt Wachsenburg in die heiße Phase. Rund 6,8 Millionen Euro investiert die Thüringer Netkom in eine superschnelle Glasfaseranbindung für rund 2.200 Haushalte und Gewerbebetriebe in den Ortsteilen Ichtershausen, Eischleben und Sülzenbrücken.

Mit dem Anschluss an das Glasfasernetz macht die Gemeinde einen wichtigen Schritt hin zu einer zukunftsfähigen Breitbandversorgung.

2024 sollen die Arbeiten in diesem ersten Bauabschnitt abgeschlossen sein.

Im nächsten Schritt werden alle verbleibenden Ortsteile mit der zukunftsfähigen Technik ausgestattet.

Lärmkartierung zeigt, wo Lärm zur gesundheitlichen Belastung werden kann

TLUBN veröffentlicht Lärmkarten in seinem elektronischen Kartendienst

Im Jahr 2022 hat das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) nach fünf Jahren wieder turnusmäßig Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen in Thüringen erarbeitet. Die Verpflichtung zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung sind seit 2005 im Bundes-Immissionsschutzgesetz festgeschrieben und ergeben sich aus der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Bei der Kartierung werden alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr einbezogen. Das betraf im Jahr 2022 in Thüringen insgesamt 1.201 Straßenkilometer.

Die Ergebnisse zeigen, dass thüringenweit in 244 Gemeinden und auf einer Fläche von 1.455 km2 insgesamt ca. 169.000 Menschen tagsüber Lärm mit einem Schaldruckpegel von mindestens 55 dB(A) und davon rund 53.000 Menschen sogar von mindestens 65 dB(A) ausgesetzt sind. Bei 55 dB(A) spricht man von Zimmerlautstärke, vergleichbar der Lautstärke eines sprechenden Menschen in circa einem Meter Entfernung. Ein ruhiges Zimmer weist hingegen bei Nacht einen Schalldruckpegel von lediglich 30 dB(A) auf. Die Lärmkarten wurden mittels einer sogenannten Ausbreitungsrechnung erstellt, einer europaweit einheitlich angewandten Methode zur Beurteilung des Umgebungslärms für Straßen, Schienen und Flugverkehr sowie die Industrie. Damit werden die geschätzten Zahlen betroffener Menschen, Flächen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser ermittelt.

Da Lärm als Ursache für verschiedene Krankheiten gilt, werden zudem Schätzungen zur Häufigkeit ischämischer Herzkrankheiten, also von Erkrankungen der Herzkranzgefäße sowie starker Belästigung und starker Schlafstörung vorgenommen. Das TLUBN errechnete 61 Fälle ischämischer Herzkrankheiten sowie 30.428 Fälle starker Belästigung und 7.444 Fälle starker Schlafstörung im gesamten Freistaat. In der Landeshauptstadt Erfurt ist die Zahl der Menschen, die einer starken Belästigung ausgesetzt sind, mit rund 8.000 Fällen am höchsten, gefolgt von Jena mit 3.500 Fällen und Weimar mit 1.800 Fällen. Auch bei den starken Schlafstörungen liegt Erfurt mit fast 2.000 Fällen vor Jena mit fast 1.000 betroffen Menschen.

Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind auf den Internetseiten des Kartendienstes des TLUBN veröffentlicht. Die Lärmstatistik umfasst unter anderem den Tag-Abend-Nacht-Lärmindex und den Nacht-Lärmindex. Es finden sich auch Angaben zu Lärmschutzwänden, Straßenemissionen, lautesten Fassadenpunkten oder Ampeln und Kreisverkehren, wobei einzelne Informationen ein- oder ausgeblendet werden können.

Die von der Kartierung des Straßenverkehrslärms betroffenen Städte und Gemeinden haben bis 18. Juli 2024 Zeit, ihre Lärmaktionspläne fortzuschreiben oder neu aufzustellen. Die betroffenen Gemeinden müssen entscheiden, welche Maßnahmen sie zur Reduzierung des Lärms treffen. Diese reichen von der Einführung von Geschwindigkeitsbeschränkungen, über verkehrslenkende Maßnahmen für den Durchgangsverkehr (z.B. für LKW), die Erneuerung von Fahrbahndecken, den Bau von Lärmschutzwänden/-wällen oder das Auflegen von Förderprogrammen für Schallschutzfenster bis hin zum Bau von Umgehungsstraßen.

Hintergrund:

Immer mehr Menschen leben in urbanen Räumen mit einem stetig wachsenden Verkehrsaufkommen. Eine kompakte Bauweise in den Städten und eine Vielfalt an unterschiedlichen Geräuschquellen machen insbesondere größere Städte besonders laut. Die Folgen der damit verbundenen Lärmbelästigung können Schlafstörungen, Beeinträchtigungen in der kognitiven Entwicklung, aber auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Depressionen sein. Laut der Europäischen Umweltagentur (EEA) leben aktuell 20% der EU-Bevölkerung – also jede fünfte Person – in Gebieten, in denen der Lärmpegel als gesundheitsschädlich gilt.

Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie vom 25. Juni 2002 wurde ein Instrument geschaffen, die Lärmbelastung in allen EU-Staaten einheitlich zu erfassen sowie schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern oder sukzessive zu mindern. Zu diesem Zweck sind im 5-Jahres-Turnus Lärmkarten zur Dokumentation der Belastung zu erstellen, die Öffentlichkeit zu informieren sowie anschließend geeignete Maßnahmen zur Geräuschminderung in Lärmaktionsplänen zusammenzustellen.

Die Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie wurden mit dem sechsten Teil des BImSchG, den §§ 47a bis 47 f in deutsches Recht umgesetzt. Darüber hinaus regelt die 34. BImSchV die technischen Einzelheiten zur Lärmkartierung.

Nach den gesetzlichen Vorgaben sind Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken sowie Großflughäfen zu kartieren. Da es in Thüringen bisher weder Ballungsräume noch einen Großflughafen gibt, beschränkt sich der zu kartierende Lärm derzeit auf die Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken. Parallel zur Lärmkartierung für Straßenlärm durch das TLUBN wurde deshalb durch das Eisenbahnbundesamt auch die Lärmkartierung des Haupteisenbahnnetzes durchgeführt. Hauptverkehrsstraßen im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie sind Bundesfernstraßen, Landesstraßen und sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen im Jahr, d.h. einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsmenge (DTV) von 8.219 Kraftfahrzeugen. Während für Haupteisenbahnstrecken die Zuständigkeit beim Eisenbahnbundesamt (EBA) liegt, ist für die Kartierung der Straßen seit 2019 das TLUBN verantwortlich.

Die Daten für die Verkehrslärmkartierung wurden den Städten und Gemeinden im Oktober 2022 für die Lärmaktionsplanung zur Verfügung gestellt. In die Zuständigkeit der Gemeinden fällt die Information der Öffentlichkeit über die Veröffentlichung dieser Lärmkarten. Diese Verpflichtung ergibt sich ebenfalls aus der EU-Umgebungslärmrichtlinie i.V.m.  dem BImSchG und § 3 Abs.1 Nr.2 der Thüringer Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung -ThürImZVO-.

Die Lärmkarten können im elektronischen Kartendienst des TLUBN unter www.tlubn.thueringen.de/kartendienst in der Rubrik „Luft, Lärm und Emission“ abgerufen werden.

Öffentliche Bekanntmachung

Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Behandlung von Oberflächen unter Einsatz von organischen Lösungsmitteln

Bekanntmachung des Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) macht gemäß § 21a Neunte Verordnung zur Durchführung des BlmSchG (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BlmSchV) die Entscheidung über den Antrag der KEDALI Germany GmbH, 99310 Arnstadt, auf Erteilung der Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bekannt.

Vollständie Bekanntmachung unter folgenden Link einsehbar oder unter der Rubrik Bauen und Wohnen.

https://tlubn.thueringen.de/service/amtliche-bekanntmachungen/einzelansicht/errichtung-und-betrieb-einer-anlage-zur-behandlung-von-oberflaechen-unter-einsatz-von-organischen-loesungsmitteln

Sperrung der Brücke über die Gera am Schwimmbad Ichtershausen

Die Verwaltung teilt mit, dass die Brücke über die Gera am Schwimmbad in Ichtershausen in der kommenden Woche endgültig gesperrt werden muss. Die Gemeinden sind regelmäßig verpflichtet die kommunalen Brücken auf ihre Standfestigkeit und ihre Verkehrssicherheit zu prüfen. Im Ergebnis dieser Prüfung hat ein externer Sachverständiger die Sperrung der Brücke empfohlen, da erhebliche Zweifel an der weiteren Standfestigkeit der Brücke bestehen. Da bereits seit mehreren Jahren eine fertige Entwurfsplanung für einen Brückenneubau vorliegt, ist geplant die Maßnahmen im Nachtragshaushalt 2023 anzumelden. Der Gemeinderat muss über die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel entscheiden. Der Ortsteilrat Ichtershausen ist ebenfalls zur Stellungnahme aufgefordert.

Für die mit der Sperrung verbundenen Einschränkungen bitten wir um Verständnis. Der Geraradweg ist bereits seit geraumer Zeit auf einer anderen Strecke ausgeschildert.

Breitbandausbau Thüringer Netkom GmbH

INFORMATIONEN ZUM GLASFASERAUSBAU IM PROJEKTGEBIET AMT WACHSENBURG

Sehr geehrte Eigentümerin, sehr geehrter Eigentümer,

die Gemeinde Amt Wachsenburg baut gemeinsam mit der Thüringer Netkom GmbH das Glasfasernetz in den Orten Ichtershausen, Eischleben und Sülzenbrücken aus.

Damit Sie bestens über unser Bauvorhaben informiert sind, veranstalten wir in jedem der drei Orte eine Informationsveranstaltung. Neben den Projektinformationen erhalten Sie zu diesen Terminen die Möglichkeit, all Ihre Fragen rund um den Glasfaserausbau in Ihrer Region zu stellen. Dabei werden die wichtigsten Vertreter der Bereiche Bau und Vertrieb für Sie vor Ort sein.
Falls Sie an keinem der Termine anwesend sein können, dann besuchen Sie uns doch in unserem Pop-up-Store in Ichtershausen.


ALLE TERMINE IM ÜBERBLICK

Pop-up- Store
Öffnungszeiten: jede Woche Dienstags von 16 - 19 Uhr
Donnerstags auf Anfrage
Wo? Versammlungsraum, Erfurter Str. 42, 99334 Amt Wachsenburg

BEI FRAGEN UND PROBLEMEN WENDEN SIE SICH BITTE AN:
sales@netkom.de
0361 652 5743

Haushaltssatzung und Haushaltsplan samt Anlagen für die Haushaltsjahre 2022 und 2023

An dieser Stelle erfolgt die Veröffentlichung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes samt Anlagen für die Haushaltsjahre 2022 und 2023.

Mitteilung des Einwohnermeldeamtes

Kurzinformationen zum Termin beim Einwohnermeldeamt:

Folgende Unterlagen sind zum Termin mitzubringen:

Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung

Pflicht zur Anmeldung:
Besteht innerhalb von zwei Wochen nach Zuzug

Pflicht zur Abmeldung:
Besteht, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird. Eine Nebenwohnung wird bei der Hauptwohnsitzbehörde aufgegeben.

Verfahrensweise:

  • Persönliches Erscheinen unter Vorlage des eigenen Personalausweises / Pass
  • mitziehende Familienangehörige können unter Vorlage von Dokumenten mit angemeldet werden. (Vollmacht)
  • Vorlage einer Wohngeberbestätigung vom Vermieter / Eigentümer
    Bei Eigentum: Nachweis über Eigentümerschaft (z.Bsp. Grundbuchauszug, Erteilung Hausnummer)

Hinweis zu An- und Ummeldung minderjähriger Kinder

Grundsätzlich ist die Hauptwohnung eines minderjährigen Kindes die vorwiegend benutzte Wohnung der Personensorgeberechtigten (§ 22 ABs. 2BMG). Personenberechtigter ist, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des BGB die Personensorge zusteht.

Wenn nur ein sorgeberechtigtes Elternteil die minderjährigen Kinder an- und ummeldet, werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Geburtsurkunde des Kindes im Original, Kinderpass, Personalausweis
  • Einverständniserklärung des anderen Elternteils
  • der Einverständniserklärung ist die Kopie des Personalausweises / Reisepass beizufügen
  • Sorgerechtsbescheinigung bei unverheirateten Eltern
  • bei alleiniger Sorge Negativattest des Jugendamtes
  • Wohngeberbescheinigung

Falls das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur einem Sorgeberechtigten übertragen wurde, bringen Sie bitte noch folgende Unterlagen mit:

Beantragung Personalausweis / Reisepass
Ausfertigung eines Personalausweises

Ausweispflicht ab dem 16. Lebensjahr!

Gebühr: 

  • 22,80 € bis zum 24. Lebensjahr
  • 37,00 € ab dem 24. Lebensjahr
  • vorläufiger Personalausweis 10,00 €
  • 3 Monate gültig

Gebühr ist in bar vor Ort zu bezahlen.

Gültigkeit: 

  • 6 Jahre bei Antragstellung vor dem 24. Lebensjahr
  • 10 Jahre bei Antragstellung ab dem 24. Lebensjahr

Benötigte Unterlagen:

  • persönliches Erscheinen bei Antragstellung
  • alter Personalausweis oder Reisepass
  • sollte keines dieser Dokumente vorhanden sein, Geburts- oder Heiratsurkunde
  • 1 biometrisches Passbild (3,5 x 4,5cm)
  • bei Minderjährigen unter 16 Jahren wird die Zustimmungserklärung von den sorgeberechtigten Eltern benötigt

Die Abholung des Personalausweises kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen

Antragstellung Kinderreisepass

Gebühr: 

  • 13,00 € bei Ausstellung
  • 6,00 € für Verlängerung

Gebühr ist in bar vor Ort zu bezahlen.

Gültigkeit: 1 Jahr

Benötigte Unterlagen:

  • persönliches Erscheinen bei Antragstellung
  • Kind muss ab dem 10. Lebensjahr bei Antragstellung mit vorsprechen (Unterschrift)
  • Personalausweis oder Reisepass eines sorgeberechtigten antragstellenden Elternteils
  • sollte keines dieser Dokumente vorhanden sein, Geburts
    oder Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunde des Kindes (Original)
  • 1 biometrisches Passbild (3,5 x 4,5cm)
  • Nachweis des Sorgerechtes bei nicht miteinander verheirateten Eltern
  • schriftliche Zustimmung des nicht vorsprechenden sorgeberechtigten Elternteils
  • bei alleiniger Sorge Negativattest vom Jugendamt

Die Abholung des Personalausweises kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen

Reisepass

Gebühr:

  • 37,50 € bis zum 24. Lebensjahr
  • 60,00 € ab dem 24. Lebensjahr

Gebühr ist in bar vor Ort zu bezahlen.

Gültigkeit: 

  • 6 Jahre bei Antragstellung vor dem 24. Lebensjahr        
  • 10 Jahre bei Antragstellung ab dem 24. Lebensjahr

Benötigte Unterlagen:

  • persönliches Erscheinen bei Antragstellung
  • alter Personalausweis oder Reisepass
  • sollte keines dieser Dokumente vorhanden sein, Geburts- oder Heiratsurkunde
  • 1 biometrisches Passbild (3,5 x 4,5cm)
  • bei Minderjährigen unter 16 Jahren wird die Zustimmungserklärung von den sorgeberechtigten Eltern benötigt

Die Abholung des Personalausweises kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen

Zustimmungserklärung Pass

Vollmacht

Vollmacht

Keine Zweckentfremdung von Gelben Säcken

Verpackungen aus Kunststoff, Verbundstoffen und Metall, sogenannte 
Leichtverpackungen, sind über den Gelben Sack bzw. die Gelbe Tonne zu sammeln und können so einer Verwertung zugeführt werden.

Doch oft werden die Gelben Säcke zweckentfremdet. Über die Hälfte der herausgegebenen Gelben Säcke werden missbräuchlich verwendet:
• für die Vorsammlung von Hausmüll oder als Sammeltüte zum Einwurf in die 
Gelbe Tonne
• als Tragetüte für Pfandflaschen
• als Altkleidersack
• als Regenschutz
• oder zum Befüllen mit Laub/ Grünabfall

Und dies sind nur einige Beispiele! Der 
Gelbe Sack ist kein "Allround-Sack", 
sondern wird ausschließlich für die 
Sammlung von Leichtverpackungsmaterial aus Haushalten (LVP) zur 
Verfügung gestellt, wenn keine Gelbe 
Tonne genutzt werden kann oder das 
Volumen der Tonne mal nicht ausreicht.

Deshalb wird von den Verteilerstellen 
ab sofort auch nur noch eine Rolle (15 
Säcke) pro Abholer ausgegeben.
Gelbe Säcke gehören ebenfalls nicht in 
Gelbe Tonnen/ Container. Der Sack ist 
ausschließlich für die lose Abholung zu 
verwenden.

Die Entsorgung Gelber Tonnen/ Gelber 
Säcke ist ausschließlich Sache des 
Dualen Systems Deutschland. Der Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis (AIK) listet lediglich den Tourenplan im Leitfaden der Abfallwirtschaft, der Abfall-App und auf der Homepage und nimmt Tonnenbestellungen und -abmeldungen für die Leichtfraktion entgegen. Die Entsorgung der Gelben Säcke/ Gelben Tonne hat schlussfolglich nichts mit den Abfallgebühren zu tun.

Verbraucher bezahlen beim Einkauf der Produkte die Kosten für die Sammlung, Sortierung und Verwertung von gebrauchten Verkaufsverpackungen.

Warum?
Die Verwertung von Verpackungsabfällen basiert in Deutschland auf einer sogenannten Lizenzgebühr. Hersteller von Verpackungen sind entsprechend dem Verpackungsgesetz verpflichtet, diese zum Zweck der flächendeckenden Rücknahme und dem Recycling bei den dualen Systemen zu registrieren. Somit bezahlen Verbraucher/ Verbraucherinnen die Verwertung der Verpackung bereits an der 
Supermarktkasse. 

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, welche den Platz hierfür haben, verstärkt Gelbe Tonnen zu nutzen. Die Gelbe Tonne fasst 240 Liter und kann von den Anschlusspflichtigen im AIK bestellt und gebührenfrei 
genutzt werden. Darüber hinaus bietet eine Tonne erhebliche Vorteile gegenüber der Bereitstellung in Säcken:

• weniger Geruchsemissionen
• es verringert die Gefahr, Tiere anzulocken
• kein Herumfliegen von Säcken bzw. deren Inhalt bei Sturm oder starkem Wind 

Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite www.aik.ilm-kreis.de, im Leitfaden 
der Abfallwirtschaft im Ilm-Kreis, der Abfall App oder direkt beim AIK unter 03628 738-921.

Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis

Standesamt informiert

Absofort haben Sie die Möglichkeit Online die Formulare zur Urkundenbestellung auszufüllen.

Der Personenstandsfall (Geburt, Heirat, Sterbefall) muss im Amt Wachsenburg stattgefunden haben.

Personenstandsurkunden:

Geburtsurkunden, beglaubigte Abschriften, Internationale Urkunde

Eheurkunden, beglaubigte Abschriften, Internationale Urkunden

Lebenspartnerschaften, beglaubigte Abschriften, Internationale Urkunden

Sterbeurkunden, beglaubigte Abschriften, Internationale Urkunden

Online Formular Beantragung

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