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Bebauungspläne der Gemeinde Amt Wachsenburg in Thüringen

Bekanntmachung - Bebauungsplan „Hörmann KG Ichtershausen - Erweiterung West“

Bauleitplanung der Gemeinde Amt Wachsenburg

 Bebauungsplan „Hörmann KG Ichtershausen - Erweiterung West“

-Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB-

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.05.2025 mit Beschluss-Nr. 088/2025 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „„Hörmann KG Ichtershausen - Erweiterung West“ gebilligt sowie dessen öffentliche Auslegung beschlossen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Erweiterung des Produktionsstandortes ermöglicht werden. Das Verfahren zum Bebauungsplan wird im Regelverfahren auf der Grundlage des Baugesetzbuch (BauGB), in der aktuell gültigen Fassung, durchgeführt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst folgende Grundstücke,

- Gemarkung Thörey, Flur 2, Flurstücke 553/28, 553/36 und 553/35 teilweise,

- Gemarkung Sülzenbrücken, Flur 3, Flurstücke 365/6, 390/16 teilweise und 390/17 teilweise

- Gemarkung Sülzenbrücken, Flur 4, Flurstück 471/1 teilweise.

Das Plangebiet umfasst ca. 14,2 ha.

Um die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele, Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten, wird der Bebauungsplanvorentwurf mit Begründung, jeweils in der Fassung vom 24.02.2025, während der Zeit vom

11.08.2025 bis zum 19.09.2025 (jeweils einschließlich)

in der Gemeindeverwaltung Amt Wachsenburg, Erfurter Straße 42, Fachbereich IV Bauen und Planen, 2. OG, Dienstzimmer Nr. 206, 99334 Amt Wachsenburg OT Ichtershausen, während der allgemeinen Dienstzeiten der Verwaltung sowie nach Vereinbarung, öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.

Die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes findet gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, statt.

Die Planunterlagen werden zudem im Internet veröffentlicht und können auf der Homepage der Gemeinde (www.amt-wachsenburg.de) unter der Rubrik Gemeindeinformationen / Bebauungspläne, eingesehen werden.

Die einzusehenden Planunterlagen bestehen aus dem Vorentwurf des Bebauungsplanes (Fassung 24.02.2025) und der Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes (Fassung 24.02.2025).

Gemäß § 4b BauGB wurde das Büro Dr. Walther + Walther aus 99089 Erfurt, mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 BauGB).

Ichtershausen, 11.07.2025

Dienstsiegel

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Sebastian Schiffer

Bürgermeister

Vorentwurf & Begründung Bebauungsplan Planzeichnung Erweiterung West Vorentwurf
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