Kommunale Wärmeplanung
Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland treibhausgasneutral werden, so sieht es das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung vor. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn die Wärmeversorgung von Gebäuden energetisch umgebaut wird und künftig ohne fossile Brennstoffe auskommt.
Für eine systematische und kosteneffiziente Umstellung der Wärmeversorgung auf Klimaneutralität ist ein strategisches Vorgehen unerlässlich. Eine kommunale Wärmeplanung bildet die strategische Grundlage für diesen Prozess. Die kommunale Wärmeplanung gibt Orientierung, in welchem Teil des Gemeindegebietes welche Art der Wärmeversorgung (leitungsgebunden oder dezentral, ggf. auf Basis welcher klimaneutralen Energieträger) vorrangig eingesetzt werden soll. Für Hauseigentümer, Energieversorger und Netzbetreiber bietet es Planungs- und Investitionssicherheit, um in effiziente Heizungstechnik oder Wärmenetze investieren zu können.
Eigentümer von Immobilien soll die kommunale Wärmeplanung Orientierung geben, welche Optionen für die GEG-konforme Wärmeversorgung am Standort ihres Gebäudes vorliegen. Die Immobilieneigentümer können auf Basis der kommunale Wärmeplanung weiterhin erkennen, ob und mit welcher Wahrscheinlichkeit sie ihr Gebäude an ein bestehendes oder zukünftig entstehendes Wärmenetz anschließen können.
Aktuelles
Beschluss vom 29.01.2026
BEKANNTMACHUNG
Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Amt Wachsenburg
-Bekanntmachung über die Beschlussfassung-
Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg hat, gemäß § 13 Abs. 5 und § 23 Abs. 3 Wärmeplanungsgesetz (WPG), in seiner öffentlichen Sitzung am 28.01.2026 mit Beschluss-Nr. 130/2026, die kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Amt Wachsenburg beschlossen.
Die Beschlussfassung und die kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Amt Wachsenburg wird hiermit bekannt gemacht und ist im Internetportal der Gemeinde Amt Wachsenburg unter https://www.amt-wachsenburg.de/gemeindeinformationen/kommunale-waermeplanung veröffentlicht.
Zusätzlich kann jedermann die kommunalen Wärmeplanung, in der Gemeindeverwaltung Amt Wachsenburg, Erfurter Straße 42, OT Ichtershausen, 99334 Amt Wachsenburg, Fachbereich IV - Bauen und Planen, 2. Obergeschoss, Zimmer 206, während der allgemeinen Dienstzeiten der Verwaltung,
Montag, Mittwoch und Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
(außer feiertags)
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten ist eine Einsichtnahme auch auf telefonische Vereinbarung hin möglich. Hierzu steht Ihnen die E-Mail-Adresse info@amt-wachsenburg.de bzw. die Telefonnummer 03628 / 911-0 zur Verfügung.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung nach § 13 WPG, unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der kommunalen Wärmeplanung schriftlich gegenüber der Gemeinde Amt Wachsenburg geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Gemäß § 23 Abs. 4 WPG hat der Wärmeplan keine rechtliche Außenwirkung und begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten.
Die Beschlussfassung und der Wärmeplan werden hiermit gemäß § 13 Abs. 5 WPG i.V.m. § 23 Abs. 3 WPG ortsüblich bekannt gemacht.
Ichtershausen, 06.02.2026
Dienstsiegel
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Sebastian Schiffer
Bürgermeister
Beschluss vom 05.05.2025 - Eignungsprüfung verkürzte KWP
Beschluss-Nr. 076-2025 Eignungsprüfung verkürzte KWP Anlage 1Interessierte BürgerInnen erhalten nähere Informationen auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unter folgendem Link:
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Navigation/DE/Service/FAQ/Waermeplanung/faq-waermeplanung.html
Gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund des Beschlusses des Deutschen Bundestags
